18.06.2019 - 21:14 Uhr
Franz Fischer
Nr. 6682
687

Bürgerbegehren unzulässig

Abbildung

(Bad Waldsee) - Fast jeder dürfte in Bad Waldsee mit einem Bürgerbescheid zum geplanten Rasthof an der B 30-Abfahrt Bad Waldsee-Nord gerechnet haben. Nun kommt die Überraschung: Das Bürgerbegehren ist unzulässig, weil es Formfehler enthält.

Ende April übergaben die Rasthof-Gegner der Stadtverwaltung 1.750 Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Das Quorum von 1.126 gültige Unterschriften wurde erreicht. Doch das Bürgerbegehren genügt nicht den rechtlichen Anforderungen:

Für die Prüfung der vorgelegten Unterschriften ist es notwendig, dass die Unterzeichner im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Einwohner der Gemeinde sind und das Kommunalwahlrecht besitzen. In den vorgelegten Unterschriftslisten fehlt jedoch das Datum, an dem die jeweilige Unterschrift geleistet wurde. Somit lässt sich nicht sicher überprüfen, ob die Unterschrift innerhalb der zulässigen Einreichungszeit geleistet worden ist und der Unterzeichner im Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigt war.

Nach § 21 Abs. 1 GemO kann die Bürgerschaft nur über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, einen Bürgerentscheid beantragen. Eine rechtliche Überprüfung ergab, dass das Bürgerbegehren durch die Formulierung "Sind Sie gegen die Errichtung eines Rasthofs mit Schnellrestaurant und Hotel im Bereich Abfahrt B30 Nord?" nicht zulässig ist. Bauherr des Rasthofes ist ein Investor und nicht die Stadt Bad Waldsee. Der Gemeinderatsbeschluss umfasst eine Bebauungsplanänderung, die die Errichtung einer Tankstelle, eines Waschparks, einer Systemgastronomie und eines Hotels Garni schaffen soll. Das Bürgerbegehren wiederum bezieht sich nur auf die Errichtung eines Rasthofs mit Schnellrestaurant und Hotel. Damit weichen Gemeinderatsbeschluss und Fragestellung des Bürgerbegehrens voneinander ab.

Die rechtliche Prüfung kommt daher zum Ergebnis, dass die gewählte Fragestellung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens führt, weil die Zielrichtung des beabsichtigten Bürgerentscheids nicht eindeutig und zweifelsfrei aus dem formulierten Gegenstand des Bürgerbegehrens hervorgeht.

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, dem Gemeinderat die Unzulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens "Kein Rasthof B30 Nord" festzustellen. Hierüber berät der Gemeinderat am Montag, 24.06.2019. Die Sitzung beginnt um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.


  0 Kommentare

Kommentar schreiben

Abbildung
(Gaisbeuren) - Bei einem Frontalzusammenstoß am Mittwoch gegen 8.20 Uhr sind auf der B 30 zwischen Bad Waldsee und Gaisbeuren drei Personen verletzt worden. Ein 36 Jahre alter Daimler-Fahrer war in Richtung Ravensburg unt...
Abbildung
(Bad Waldsee) - Die Polizei in Bad Waldsee hat im vergangenen Jahr 581 Verkehrsunfälle aufgenommen. Auf der B 30 stiegen die Zahlen erheblich, berichtete der Leiter des Polizeipostens Bad Waldsee, Andreas Korn, kürzlich ...
Abbildung
(Region) - Die Einnahmen aus der Lkw-Maut auf der Bundesstraße 30 haben im Juli 2024 einen neuen Rekord erreicht und sind auf beeindruckende 1,7 Millionen Euro monatlich gestiegen. Diese Entwicklung unterstreicht die Bede...
Abbildung
(Bad Waldsee) - Am Samstag ereignete sich auf der B 30 im Bereich der Auffahrt Bad Waldsee-Nord ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Renault mit einem angehängten Wohnwagen kollidierte um 11.47 Uhr mit einem VW Golf, dessen F...
Abbildung
(Bad Waldsee / Ravensburg) - Aufgrund einer Baumaßnahme auf der B 30 am Anschluss Ravensburg-Nord wird die Schnellbuslinie S30, die zwischen Bad Waldsee und Ravensburg verkehrt, ab Montag umgeleitet. Die Schnellbuslinie S...
Abbildung
(Bad Waldsee) - Zu einem Verkehrsunfall mit rund 30.000 Euro Sachschaden kam es in der Nacht auf Samstag auf der B 30 bei Bad Waldsee. Ein Opel stieß mit zwei Lkw zusammen. Gegen 1.45 Uhr befuhr der 44-jährige Opel-Fahre...