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Ursprüngliche Planung Günzburg - Friedrichshafen
B 10n, B 30n, B 30 Günzburg - Friedrichshafen
Die ursprüngliche Ausbauplanung von 1969 sah die Errichtung einer leistungsfähigen Nord-Süd-Achse von Bayern durch Baden-Württemberg zum Bodensee vor. Die durchgängig autobahnähnliche Trasse sollte von der A 8 bei Günzburg über Nersingen (A 7), Neu-Ulm (A 80), Biberach an der Riß (A 88) und Ravensburg (A 85) nach Friedrichshafen (A 98) verlaufen. Durch den Anschluss an die A 8 war eine Stärkung der Verbindung zu Augsburg und München vorgesehen. Als Mindestmaß wurde angestrebt, die Bundesstraße 30 bis zum Jahr 1985 ortsdurchfahrtsfrei neu zu errichten – wenn auch noch nicht autobahnähnlich. Bis heute wurden diese Pläne nicht vollständig umgesetzt.
Nachteilig wirkte sich auf die Planung aus, dass Bayern andere Pläne als Baden-Württemberg verfolgte und eine gemeinsame Bündelungsachse an den Bodensee nicht zustande kam: In der Karte der Autobahn-Netzvorstellungen der Obersten Baubehörde Bayerns von 1969 ist eine Verbindung Günzburg – Neu-Ulm – Biberach – Ravensburg – Friedrichshafen nicht enthalten. Die bayerische Straßenbauverwaltung befürwortete eine Verbindung Neu-Ulm – Memmingen und von dort über baden-württembergisches Gebiet nach Lindau am Bodensee. Von einer komplett neu zu errichtenden Bundesfernstraße von Ulm an den Bodensee, wie sie in den fünfziger Jahren angestrebt wurde und im Ausbauplan für die Bundesfernstraßen dargestellt war, nahm die Oberste Baubehörde Abstand. Außer Acht blieben auf baden-württembergischem Gebiet die dortigen wirtschaftsstarken Zentren und Städte von Ulm bis Friedrichshafen.
Überlegungen für eine Autobahn München – Memmingen – Lindau (heute A 96) spielten zu dieser Zeit noch keine Rolle. Die Autobahn München – Lindau sollte ursprünglich München im Süden verlassen (heute A 95), vor Garmisch-Partenkirchen auf die Voralpenautobahn (A 98) treffen und ab dort über Kempten (heute A 980 und B 12) nach Lindau verlaufen.
Demgegenüber stand, dass in der "Netzkarte der Nebenbetriebe der Bundesautobahnen 1971" des Bundesministers für Verkehr die Bundesstraße 30 nicht nur auf ihrer gesamten Länge bereits eingetragen war, sondern in großen Teilen als einbahnig fertiggestellt. Zwischen Laupheim und Achstetten war bereits ein erster Streckenabschnitt autobahnähnlich errichtet. Zu diesem Zeitpunkt bestanden Pläne für eine neue Verbindung von Memmingen nach Lindau nicht. Auch von der späteren A 80 Neu-Ulm – Hittistetten (heute B 28), A 7 Hittistetten – Memmingen sowie der A 96 München – Memmingen – Lindau existierte noch nicht ein Meter.
Die Pläne für eine neue Verbindung Günzburg – Neu-Ulm – Biberach – Ravensburg – Friedrichshafen wurden vor allem durch das Bundesministerium für Verkehr und die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg vorangetrieben. Die historische Hauptverkehrsachse an den Bodensee sollte auf den neuesten Stand gebracht werden.
Eine gemeinsame Bündelungsachse mit Bayern – von Ulm an den Bodensee – scheiterte nicht zuletzt an unterschiedlichen Vorstellungen der Länder. Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine komplett neue Trasse nicht wirtschaftlich war. Folglich konzentrierte man sich in Baden-Württemberg auf den Ausbau der bestehenden Verbindung über die Bundesstraße 30. Dieser Ausbau wurde u. a. vom Bauamt Ehingen mit Nachdruck verfolgt, während das Bauamt Ravensburg, nicht zuletzt wegen ungünstiger Verkehrsprognosen, zögerte und sich zunächst auf eine Umfahrung der Stadt Ravensburg konzentrierte. Der Schwerpunkt lag auf der Verbindung der wirtschaftlich starken Städte Biberach/Riß und Ulm. In der jungen Bundesrepublik entwickelte sich die Wirtschaft im südlichen Oberschwaben langsamer.
Ursprüngliche Einzelprojekte
- B 10n Günzburg (Bubesheim) (A 8) - Nersingen (A 7)
- B 30n Nersingen (A 7) - Wiblingen
- B 30 Wiblingen - Äpfingen
- B 30 Äpfingen - Ummendorf
- B 30 Ummendorf - Unteressendorf
- B 30 Unteressendorf - nördlich Bad Waldsee
- B 30 Ausbau Ortsumfahrung Bad Waldsee
- B 30 südlich Bad Waldsee - nördlich Baindt
- B 30 nördlich Baindt - Friedrichshafen
Seite erstellt am: 16. Feb. 2021