Bedarfsplan der Bundesfernstraßen



Maßgeblich für den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen in Deutschland ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Er wird vom Deutschen Bundestag als rechtsverbindliche Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz beschlossen. Grundlage des Bedarfsplans ist der sogenannte Bundesverkehrswegeplan, der zwar nicht rechtsverbindlich aber in der Bevölkerung bekannter als der Bedarfsplan ist.

 

Bundesverkehrswegeplan 2030 für die Region Oberschwaben

Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016

 
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die aktuelle Fassung des Bundesverkehrswegeplans. Er soll bis 2030 gelten. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Grundlage für den Bedarfsplan der Bundesfernstraßen 2016. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 enthält die maßgeblichen Straßenprojekte des Bundes.

 

Im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen 2016 ist die Bundesstraße 30 mit vier Hauptprojekten enthalten:

  • Biberach (Jordanbad) - Hochdorf
    keine Teilprojekte

    4-streifiger Ausbau vom bestehenden Ausbauende bei Biberach (Jordanbad) bis zur Rißbrücke bei Hochdorf
     
    Vordringlichen Bedarf
    Das Projekt soll nach Auffassung der Bundesregierung bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden.
     
     
  • Enzisreute - Gaisbeuren
    2 Teilprojekte: Ortsumfahrung Gaisbeuren, Ortsumfahrung Enzisreute
     
    Dabei handelt es sich um einen Aus- und Neubau des Streckenabschnitts vom Ausbauende nördlich von Baindt bis Bad Waldsee inklusive der Umfahrung der Orte Enzisreute und Gaisbeuren. Vorgesehen ist ein 4-streifiger Ausbau der Bestandstrasse beginnend beim bestehenden Ausbauende nördlich von Baindt bis zum Urbachviadukt Bad Waldsee, inklusive 4-streifigem Neubau um die Orte Enzisreute und Gaisbeuren oder Unterflurtrasse in Gaisbeuren.
     
    Vordringlichen Bedarf
    Das Projekt soll nach Auffassung der Bundesregierung 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden.
     
     
  • Ravensburg/Eschach - Baindt
    keine Teilprojekte

    Dabei handelt es sich um den letzten Bauabschnitt der Großen Ortsumfahrung Ravensburg. Der Bedarfsplan sieht einen 4-streifiger Neubau vom Ausbauende Ravensburg-Süd bis Eschach mit Umfahrung vor allem von Ravensburg und Untereschach vor.
     
    Laufend und fest disponiert
    Das Projekt ist im wesentlichen fertigstellung und wurde im Dezember 2019 vollständig für den Verkehr freigegeben.
     
     
  • Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/Eschach
    keine Teilprojekte
     
    4-streifiger Neubau von der B 31 neu in Friedrichshafen bis zum Anschluss Karrer der Großen Ortsumfahrung Ravensburg mit Umfahrung von Lochbrücke, Siglishofen, Reute, Buch, Meckenbeuren. Je nach Variante zusätzlich von Liebenau und Langentrog.
     
    Vordringlicher Bedarf
    Das Projekt soll nach Auffassung der Bundesregierung bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden.

 

Auf Drängen der rot-grünen Landesregierung von Baden-Württemberg nicht mehr enthalten:
Im Gegensatz zu allen vorherigen Bundesverkehrswege- und Bedarfsplänen sind im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen 2016 einige Projekte der Bundesstraße 30 im Zuge des Streckenzuges Ulm - Friedrichshafen nicht mehr enthalten. Das Problem darin liegt, dass diese Projekte nicht ganz am Anfang oder Ende liegen, sondern sich mitten auf der Achse Ulm - Friedrichshafen befinden. Damit sind zukünftige Probleme vorprogrammiert. Betroffen ist der gesamte Streckenabschnitt von Hochdorf bis Bad Waldsee.

Die baden-württembergische Landesregierung aus Bündnis 90/Die Grünen und SPD sah im Jahr 2013 keinen verkehrlichen Bedarf und nahm Abstand von einer Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (das war der Arbeitstitel des Bundesverkehrswegeplans 2030). Alle guten Worte und Bitten sowie Expertisen - die vor einem zukünftigen Engpass warnten - vor allem im Ortsbereich von Oberessendorf - blieben ungehört. Genauso zum größten Teil eine von der “Initiative B 30” eingebrachte Petition an den Landtag von Baden-Württemberg. Lediglich der Streckenabschnitt von Biberach (Jordanbad) bis Hochdorf wurde nachträglich vom Land beim Bund angemeldet, nach dem eine Expertise öffentlich wurde, wonach in Zukunft ein massiver Engpass droht.

Einige Zeit standen auch die Ortsumfahrungen von Gaisbeuren und Enzisreute auf der Kippe. Die baden-württembergische Landesregierung ließ sogar in einem Gutachten für rund 50.000 Euro prüfen, ob ein verkehrlicher Bedarf besteht - bei einer Verkehrsbelastung von mittlerweile 23.700 Kfz, davon 3.200 Lkw pro Tag. Die Landesregierung wollte Ortsumfahrungen für Gaisbeuren und Enzisreute durch einen 3-streifigen Ausbau zwischen den Orten ersetzen ohne die eigentlichen Ortsdurchfahrten zu berücksichtigen. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung ein 3-streifiger Ausbau selbst außerorts nicht ausreiche. Das heißt, es kommt selbst bei einem 3-streifigen Ausbau noch außerorts zu Staus. Nur deshalb meldete das Land das Projekt beim Bund für den Bundesverkehrswegeplan an. Die Betroffenen, die Wirtschaft und Menschen, Anwohner und Unfallopfer spielten für die Landesregierung dabei keine Rolle. Noch im Februar 2021 äußerte sich Landesverkehrsminister Winfried Hermann bei einer Online-Konferenz, dass bei diesem Verkehrsaufkommen kein Bedarf bestehe. Wichtig sei jetzt die Brückensanierung. Auf vielen 2-streifigen Straßen fuhren 20.000 Kraftfahrzeuge im Tag und dort gebe es keine Probleme, so der Minister. Das Land könne sich nicht über ein Bundesgesetz hinwegsetzen. Deshalb müssten die Grünen in Berlin die Regierung übernehmen.

Für die nicht für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldeten Streckenabschnitte von Hochdorf bis Bad Waldsee stellte die Landesregierung im Jahr 2014 einen abschnittsweise 3-streifigen Ausbau in Aussicht - zwischen den Orten. Die zukünftige Verkehrssituation in den dort betroffenen Orten wurde ebenfalls nicht berücksichtigt. Für einen Ausbau der Ortsumfahrung Bad Waldsee, egal ob 3- oder 4-streifig sah die baden-württembergische Landesregierung keinen Bedarf.

Es wird sich noch abzeichnen, dass der Streckenabschnitt von Hochdorf bis Bad Waldsee zum zukünftigen Nadelöhr wird. Damit einhergehend wird auf diesem Streckenabschnitt die Belastung der Bevölkerung zunehmen. Zudem ist mit mehr Unfällen zu rechnen. Vermutlich erfolgt bis 2030 auch kein weiterer 3-streifiger Ausbau - die bisher vorhandenen Planungskapazitäten des Landes reichen nach aktuellem Stand nicht einmal für alle vordringlichen Projekte im Land aus. Geplant werden mittlerweile bevorzugt Radwege.
 

Von der Landesregierung verhindert wurden:

  • Hochdorf - Oberessendorf
    Geplant war ein 4-streifiger Aus- und Neubau

    Kein Bedarf, weil von der Landesregierung Baden-Württemberg 2013 nicht beim Bund angemeldet.
    Die Landesregierung von Baden-Württemberg verwies 2013 und 2014 auf einen geplanten abschnittsweisen 3-streifiger Ausbau von Unteressendorf bis Hochdorf. Für einen 3-streifigen Ausbau der übrigen 2-streifigen Streckenabschnitte sah die Landesregierung keinen Bedarf. Die Planungen für einen 3-streifigen Ausbau stellte die Landesregierung mittlerweile ein.
     
     
  • Oberessendorf - Bad Waldsee (Nord)
    Geplant war ein 4-streifiger Neubau

    Kein Bedarf, weil von der Landesregierung Baden-Württemberg 2013 nicht beim Bund angemeldet.
    Die Landesregierung von Baden-Württemberg verwies 2013 und 2014 auf einen abschnittsweisen 3-streifiger Ausbau zwischen den Orten. In den Ortslagen selbst sah sie keinen Bedarf.
     
     
  • Ausbau Ortsumfahrung Bad Waldsee
    Geplant war ein 4-streifiger Ausbau
     
    Kein Bedarf, weil von der Landesregierung Baden-Württemberg 2013 nicht beim Bund angemeldet.
    Die Landesregierung von Baden-Württemberg lehnte 2013 und 2014 sowohl einen 3-, als auch 4-streifiger Ausbau ab und sah grundsätzlich keinen Bedarf.



Widerstand
Einen maßgeblichen Einfluss am aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 und Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 hat die „Initiative B30“ aus Bad Waldsee. Ihre Ziele sind: Mobilität ermöglichen, Städte, Regionen und Wirtschaftsstandorte verbinden, Lebensqualität ermöglichen, die Verkehrssicherheit erhöhen und eine zukunftsfähige Infrastruktur. Sie setzt dabei auf das realistisch Mögliche und nicht auf Ideologien. Bürgerinnen und Bürger hatten nach rund 60 Jahren die Nase von leeren Versprechungen voll und wollten nicht weiter untätig zusehen.

Gut ein Dutzend Männer und Frauen führte im März 2010 eine Sorge zu einem Treffen im Gasthaus Adler in Gaisbeuren zusammen: Der Straßenverkehr in Ihren Wohnorten Enzisreute und Gaisbeuren. Die Anwohner wollten auf die Belastung durch die B 30 aufmerksam machen und die seit Jahrzehnten bestehenden Belastungen nicht weiter hinnehmen. Franz Fischer aus Bad Waldsee-Gaisbeuren, der zu dem Treffen eingeladen hatte, referierte zunächst über die Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf der B 30 in den vergangenen Jahren und die prognostizierte zukünftige Belastung der Anwohner. Man beschloss deshalb, künftig bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Zustände in den beiden Orten Enzisreute und Gaisbeuren aufmerksam zu machen und das Gespräch mit den politischen Verantwortlichen zu suchen. Weitere Treffen folgten. Nachhaltige Verbesserungen für die Einwohner und für alle Verkehrsteilnehmer am Streckenabschnitt von nördlich von Baindt bis nach Biberach/Riß sollten geschaffen werden. Unter der Führung von Franz Fischer begann die „Initiative für den bedarfsgerechten Ausbau der Bundesstraße 30 von nördlich Baindt bis Biberach/Riß“  kurz „Initiative B 30“ ihre Arbeit.

Bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 konnte der ursprüngliche Zeitplan mehrfach nicht eingehalten werden. Komplex und aufwendig waren die Arbeiten. Nach mehrfacher Verschiebung sollte der erste Referentenentwurf im Dezember 2015 vorgestellt werden, was jedoch erst im März 2016 geschah.

Die Pläne, dass nach Jahrzehnten des Stillstands, an der B 30 und dann auch noch bei Gaisbeuren etwas vorangehen könnte, war für manche unerträglich. Es wurden viele Anstrengungen und Versuche unternommen, das Projekt abzuwenden. Vor allem wurde dies mit persönlichen Angriffen und Straftaten gegen Franz Fischer von der „Initiative B 30“ versucht:
 

Sachbeschädigung
Es begann damit, dass ein Protestbanner der „Initiative B 30“ im August 2015 beschädigt wurde. Das Banner war vor einem Wohngebäude an einem Holzzaun befestigt. Nachdem erste Versuche scheiterten, das Kunststoffbanner offenbar in Brand zu stecken, wurde es so gewaltsam zerrissen, dass eine Reihe von Metallösen herausgerissen wurde.
 

Pressebericht
Die Presse wurde hinzugezogen: Im Dezember schrieb die Stuttgarter Zeitung in ihrer Online-Ausgabe:

„Straßenplanung im Land - Die noblen Spender aus der Asphaltindustrie  von Winfried Folz 10. Dezember 2015  14:11 Uhr  Viele Bürgerinitiativen engagieren sich für den Bau von Umgehungsstraßen. Die Gesellschaft, die sie unterstützt, schlüsselt ihre Ausgaben aber nicht sauber auf.  Eine Menge Geld aus der Asphaltindustrie fließt in Bürgerinitiativen, die für Ortsumgehungen kämpfen. [...] Auch die Gesellschaft zur Förderung umweltgerechter Straßen und Verkehrsplanung (GSV) findet es richtig, an dieser Stelle eine Ortsumgehung zu errichten. Großzügig hat der als gemeinnützig eingetragene Verein die Haltevorrichtungen für die Großbanner bezahlt. Darüber freuen sich die „Bürgerinitiative B 30“ und die Ortsvorsteher. [...] Die Bürgerinitiativen wurden mit 35 355 Euro bedacht.“

Der Bericht entsprach nicht der Wahrheit: Die Bauzaunelemente waren gemietet. Für die Kosten kam Franz Fischer mit eigenen Mitteln auf. Auf den Bericht folgten dennoch zahlreiche Kommentare. Unterstellt wurde, dass bei der „Initiative B 30“ nicht alles mit rechten Dingen zugehe und eine Verbindung mit dem Projekt „Stuttgart 21“ hergestellt. Auffällig war, dass die Stuttgarter Zeitung von rund 350 Bürgerinitiativen die „Initiative B 30“ beschuldigte.
 

Kreisverband der Grünen witterte einen Skandal
In der Folge griff der Kreisverband Wangen im Allgäu von Bündnis 90/Die Grünen den Bericht der Stuttgarter Zeitung auf und schrieb im Januar 2016 auf seiner Website:

„Der Artikel in der STUTTGARTER ZEITUNG (s.u.) wirft doch einige Fragen auf, Herr Fischer. Hat die B 30-Initiative da vielleicht Klärungsbedarf? Das Mäntelchen des Streiters für „lärmgeplagte Anwohner“ ist doch recht dünn und löchrig, Herr Fischer, oder? Ein Dementi seitens der B 30-Initiative war bisher nicht zu lesen. Aber lesen Sie selber……“

Darunter veröffentlichte der Kreisverband eine ministeriumsinterne Unterlage der Abteilung 2 (Straßenverkehr) des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Darin hieß es:

„Die noblen Spender aus der Asphaltindustrie  Verkehr Initiativen, die für Umgehungsstraßen kämpfen, erhalten viel Geld  nicht nur aus Selbstlosigkeit. [...] Bürgerinitiative B 30 [...] Die Bürgerinitiativen wurden mit 35 355 Euro bedacht.“

„Bürgerinitiative B 30“ war gesondert hervorgehoben.

Im übrigen weigerte sich im Mai 2019 der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen die veröffentlichten Unwahrheiten auf Aufforderung zu löschen. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei der vorhandene Kontakt gelöscht worden, so die Datenschutzrechtliche Selbstauskunft. Noch Im Februar 2021 waren die personenbezogenen Daten, Unwahrheiten und Unverschämtheiten nicht gelöscht.
 

Strafanzeige beim Landeskriminalamt
Am 7. Januar 2016 erging beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg Strafanzeige gegen Franz Fischer wegen Steuerhinterziehung von rund 35 000 Euro und Lobbyismus. Außerdem wurde er als asozialer Staatsschmarotzer beleidigt. Als Urheber war die „Bürgerinitiative B30-West-Nein“ genannt, die sich in der Vergangenheit gegen eine Führung der B 30 neu zwischen Reute und Gaisbeuren ausgesprochen hatte und dabei nicht davor zurückgeschreckte Anwohner der B 30 zu beschimpfen.

Ziel der Strafanzeige war es offensichtlich, dass sich die beiden Bürgerinitiativen zerstreiten, um Veränderungen an der B 30 insbesondere bei Gaisbeuren zu verhindern. Zu dieser Zeit wurde damit gerechnet, dass der Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 demnächst vorgestellt werde - damit ein optimaler Zeitpunkt Unfrieden zu stiften.

Die „Bürgerinitiative B30-West-Nein“ hatte zuerst von der Strafanzeige Kenntnis erlangt und sich sowohl gegenüber dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg als auch des Polizeipostens Bad Waldsee davon distanziert. Gleichzeitig erstattete sie aufgrund des Vorganges Strafanzeige gegen unbekannt.

Mitte Januar 2016 lud die Polizei Bad Waldsee Fischer zum Verhör. Fischer wurde am 25. Januar 2016 auf dem Polizeiposten Bad Waldsee rund eine Stunde vernommen. Die Polizei ging mittlerweile davon aus, dass die Anzeige unter Angabe falscher Personalien erfolgte. Der Anfangsverdacht gegenüber dem Beschuldigten sei zweifelhaft. Vielmehr bestehe der Verdacht, dem Beschuldigten zu schaden. Der Beschuldigte wurde deshalb nicht als Verdächtiger, sondern Verbrechensopfer vernommen. Nur ein kleiner vertrauensvoller Personenkreis erlangte von der Strafanzeige Kenntnis.

Rund drei Monate nach der Strafanzeige, meldete sich dann am 14. April 2016 Bernd Zander, Ortsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Bad Waldsee, bei Fischer und begehrte Auskunft, ob die „Bürgerinitiative B 30“ Spenden (Geld oder Sachwerte) von der Gesellschaft zur Förderung umweltgerechter Straßen und Verkehrsplanung (GSV) oder von der Fördergemeinschaft für umweltgerechte Straßen und Verkehrsplanung (FSV) erhält oder erhalten hat. Als Fischer nicht die gewünschte Auskunft gab, erfolgte die unverschämte Rückmeldung, dass eine einfache Frage gestellt worden sei. Die von ihm gewünschte Auskunft erhielt er dennoch nicht.
 

Anschuldigungen im Gemeinderat
Der Ortsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Bad Waldsee war zu diesem Zeitpunkt Mitglied im Gemeinderat der Stadt Bad Waldsee. Dies nutzte er: Obwohl er keine Auskunft erhalten und nicht einen Beleg hatte, ließ er sich als gewählter Stadtrat in der Sitzung des Gemeinderates Bad Waldsee, am 18. April 2016, über die „Bürgerinitiative B 30“ und insbesondere Franz Fischer aus.

In dieser Sitzung wurde die Einstufung der Maßnahmen an der B 30 zur Entlastung der Ortsdurchfahrten Enzisreute und Gaisbeuren im ersten Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 beraten, sowie über die Übersendung einer befürwortenden Stellungnahme der Stadt Bad Waldsee an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Anhand des Berichtes der Stuttgarter Zeitung versuchte er darzulegen, dass die „Initiative B 30“ von der Asphaltlobby geschmiert werde. Trotz der vorgebrachten Anschuldigungen sprach sich der Rat mit großer Mehrheit für die Maßnahme und die Abgabe einer befürwortenden Stellungnahme aus.
 

Kot im Briefkasten
Wenige Tage später fand Franz Fischer in Zeitungspapier eingepackter Kot im Briefkasten vor. Danach kehrte vorerst wieder Ruhe ein.
 

Diebstahl
Im August 2016 wurde ein Protestbanner der „Initiative B 30“ entwendet. Das Banner war in Gaisbeuren vor einem Wohngebäude an einem Holzzaun befestigt. Der oder die unbekannten Täter rissen das Banner derart gewaltsam vom Zaun, dass sämtliche Metallösen herausgerissen wurden und nur ein schmaler zerfetzter Streifen übrig blieb. Fischer erstattete Anzeige und machte dies diesmal öffentlich.
 

Bedrohung
Der Deutsche Bundestag befasste sich am Donnerstag, 22. September 2016 in erster Lesung mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030. Weiterhin sollte die B 30 den Vordringlichen Bedarf erhalten. Das war offenbar unerträglich: Es folgte meist verbale Angriffe und üble Nachrede.
 

Widerstand war weitgehend zwecklos
Am 2. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Am 16. Dezember 2016 bestätigte der Bundesrat die Gesetze mit den dazugehörigen Anlagen, die schließlich Ende 2016 in Gesetzesform in Kraft traten. Weiterhin galten die Projekte im Zuge der B 30 als vordringlich und hatten damit die höchste Dringlichkeit. Auch Straftaten konnten daran nichts ändern. Lediglich die Aufnahme des Streckenabschnittes von Hochdorf bis Bad Waldsee wurde auf Landesebene verhindert. Doch gerade dort, wo Gegner nicht den geringsten Bedarf sahen, waren sie erfolglos. Zu ihrem Nachteil wurden die Vorgänge polizeibekannt, was bei künftigen Vorfällen zu einem Profil zusammengestellt werden könnte, um die Täter schließlich zu ermitteln.


Letzte Aktualisierung: 02. März 2021
Seite erstellt am: 14. Feb. 2021