
https://www.b30oberschwaben.de/
Bedarfsplan der Bundesfernstraßen
- Bundesverkehrswegeplan 2030 in Oberschwaben
- Im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen 2016 ist die Bundesstraße 30 mit vier Hauptprojekten enthalten:
- Auf Drängen der rot-grünen Landesregierung von Baden-Württemberg nicht mehr enthalten:
Maßgeblich für den Neu- und Ausbau der Bundesfernstraßen in Deutschland ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Er wird vom Deutschen Bundestag als rechtsverbindliche Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz beschlossen. Grundlage des Bedarfsplans ist der sogenannte Bundesverkehrswegeplan, der zwar nicht rechtsverbindlich aber in der Bevölkerung bekannter als der Bedarfsplan ist.
Bundesverkehrswegeplan 2030 in Oberschwaben
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die aktuelle Fassung des Bundesverkehrswegeplans. Er soll bis 2030 gelten. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Grundlage für den Bedarfsplan der Bundesfernstraßen 2016. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 enthält die maßgeblichen Straßenprojekte des Bundes.
Im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen 2016 ist die Bundesstraße 30 mit vier Hauptprojekten enthalten:
- Biberach (Jordanbad) - Hochdorf
keine Teilprojekte
4-streifiger Ausbau vom bestehenden Ausbauende bei Biberach (Jordanbad) bis zur Rißbrücke bei Hochdorf
Vordringlichen Bedarf
Das Projekt soll nach Auffassung der Bundesregierung bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Aktuell erfolgt keine Planung.
- Enzisreute - Gaisbeuren
2 Teilprojekte: Ortsumfahrung Gaisbeuren, Ortsumfahrung Enzisreute
Dabei handelt es sich um einen Aus- und Neubau des Streckenabschnitts vom Ausbauende nördlich von Baindt bis Bad Waldsee inklusive der Umfahrung der Orte Enzisreute und Gaisbeuren. Vorgesehen ist ein 4-streifiger Ausbau der Bestandstrasse beginnend beim bestehenden Ausbauende nördlich von Baindt bis zum Urbachviadukt Bad Waldsee, inklusive 4-streifigem Neubau um die Orte Enzisreute und Gaisbeuren oder Unterflurtrasse in Gaisbeuren.
Vordringlichen Bedarf
Das Projekt soll nach Auffassung der Bundesregierung 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Das Regierungspräsidium Tübingen nahm als zuständige Planungsbehörde - nach eigenen Angaben - die Planung im November 2022 auf.
- Ravensburg/Eschach - Baindt
keine Teilprojekte
Dabei handelt es sich um den letzten Bauabschnitt der Großen Ortsumfahrung Ravensburg. Der Bedarfsplan sieht einen 4-streifigen Neubau vom Ausbauende Ravensburg-Süd bis Eschach mit Umfahrung vor allem von Ravensburg und Untereschach vor.
Laufend und fest disponiert
Das Projekt ist fertiggestellt und wurde im Dezember 2019 vollständig für den Verkehr freigegeben.
- Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/Eschach
keine Teilprojekte
4-streifiger Neubau von der B 31 neu in Friedrichshafen bis zum Anschluss Karrer der Großen Ortsumfahrung Ravensburg mit Umfahrung von Lochbrücke, Siglishofen, Reute, Buch, Meckenbeuren. Je nach Variante zusätzlich von Liebenau und Langentrog.
Vordringlicher Bedarf
Das Projekt soll nach Auffassung der Bundesregierung bis 2030 fertiggestellt oder zumindest begonnen werden. Das Projekt ist nach Angaben des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Jahr 2024, seit dem Jahr 1979 ununterbrochen in Planung.
Auf Drängen der rot-grünen Landesregierung von Baden-Württemberg nicht mehr enthalten:
Im Gegensatz zu allen vorherigen Bundesverkehrswege- und Bedarfsplänen sind im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen 2016 einige Projekte der Bundesstraße 30 im Zuge des Streckenzuges Ulm - Friedrichshafen nicht mehr enthalten. Betroffen davon ist der Streckenabschnitt von Hochdorf bis Bad Waldsee.
Die baden-württembergische Landesregierung aus Bündnis 90/Die Grünen und SPD sah im Jahr 2013 keinen verkehrlichen Bedarf und nahm Abstand von einer Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 (das war der Arbeitstitel des Bundesverkehrswegeplans 2030).
Für die nicht für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldeten Streckenabschnitte von Hochdorf bis Bad Waldsee stellte die Landesregierung im Jahr 2014 einen abschnittsweise 3-streifigen Ausbau in Aussicht - zwischen den Orten. Für einen Ausbau der Ortsumfahrung Bad Waldsee, sah die Landesregierung keinen Bedarf.
Damit wird sich noch abzeichnen, dass sich der Streckenabschnitt von Hochdorf bis Bad Waldsee zum zukünftigen Nadelöhr entwickelt. Damit einhergehend wird auf diesem Streckenabschnitt die Belastung der Bevölkerung zunehmen. Zudem ist mit mehr Unfällen zu rechnen.
Von der Landesregierung abgelehnt wurde:
- Hochdorf - Oberessendorf
Geplant war ein 4-streifiger Aus- und Neubau
Kein Bedarf, weil von der Landesregierung Baden-Württemberg 2013 nicht beim Bund angemeldet.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg verwies 2013 und 2014 auf einen geplanten abschnittsweisen 3-streifiger Ausbau von Unteressendorf bis Hochdorf. Für einen 3-streifigen Ausbau der übrigen 2-streifigen Streckenabschnitte sah die Landesregierung keinen Bedarf. Die Planungen für einen 3-streifigen Ausbau stellte die Landesregierung mittlerweile ein. Aktuell erfolgt keine Planung.
- Oberessendorf - Bad Waldsee (Nord)
Geplant war ein 4-streifiger Neubau
Kein Bedarf, weil von der Landesregierung Baden-Württemberg 2013 nicht beim Bund angemeldet.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg verwies 2013 und 2014 auf einen abschnittsweisen 3-streifiger Ausbau zwischen den Orten. In den Ortslagen selbst sah sie keinen Bedarf. Aktuell erfolgt keine Planung.
- Ausbau Ortsumfahrung Bad Waldsee
Geplant war ein 4-streifiger Ausbau
Kein Bedarf, weil von der Landesregierung Baden-Württemberg 2013 nicht beim Bund angemeldet.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg lehnte 2013 und 2014 sowohl einen 3-, als auch 4-streifiger Ausbau ab und sah grundsätzlich keinen Bedarf. Aktuell erfolgt keine Planung.
Seite erstellt am: 14. Feb. 2021