Maut


Übersicht

 

Lkw-Maut

Lkw-MautDie Bundesstraße 30 ist seit dem 1. Juli 2018 komplett von Ulm bis Friedrichshafen für Lkw und ähnliche Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mautpflichtig. Die zweibahnigen Streckenabschnitte wurden bereits am 1. Juli 2015 mautpflichtig. Zunächst galt die Mautpflicht für schwere Lkw ab 12 Tonnen, die am 1. Oktober 2015 auf Lkw ab 7,5 Tonnen ausgeweitet wurde.

Die Mautpflicht besteht nach §1 Bundesfernstraßenmautgesetz für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr verwendet werden und deren zulässiges Gesamtgewicht - einschließlich Anhänger - mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

Von der Maut befreit sind

  • Kraftomnibusse
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden und
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h erreichen.

 

Pkw-Maut

Pkw-MautBis 2021 war in Deutschland die Einführung einer sogenannten Infrastrukturabgabe geplant. Mit der Infrastrukturabgabe sollte eine Maut für Pkw eingeführt werden, die jedoch auch für Wohnmobile und weitere Fahrzeuge gelten sollte. Bestimmte Fahrzeuge sollten von der Maut befreit werden, wie Elektrofahrzeuge. Die Mautpflicht für Pkw hätte auch auf der B 30 von Ulm bis Friedrichshafen gegolten, sollte jedoch nur von deutschen Autofahrern entrichtet werden. Fahrzeuge, die nicht in Deutschland zugelassen sind, sollten die Infrastrukturabgabe nur auf Autobahnen bezahlen. Sie hätten damit alle Bundesstraßen und damit auch die Bundesstraße 30 kostenfrei nutzen können. Der Europäische Gerichtshof stufte durch Urteil vom 18. Juni 2019 die geplante Abgabe als diskriminierend ein und versagte sie. Er sah einen Verstoß gegen EU-Recht, vor dem Hintergrund, dass deutsche Autofahrer die entrichtete Abgabe durch eine Steuerentlastung in gleicher Höhe bei der Kraftfahrzeugsteuer erstattet bekommen hätten. Dies hätte dazu geführt, dass nur Halter von Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, die Abgabe entrichtet hätten. Die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland bis 2021 ist damit gescheitert.
 


Letzte Aktualisierung: 30. Jan. 2021
Seite erstellt am: 29. Dez. 2018