14.06.2023 - 22:20 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8284
369

Kabinett beschließt Mauterhöhung noch in diesem Jahr

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(Berlin) - Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften. Demnach wird noch in diesem Jahr die Lkw-Maut verdoppelt. Im nächsten Jahr sollen auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mauterhebung einbezogen werden. Das diene dem Klimaschutz und der Bahnfinanzierung.

Bundesminister Dr. Volker Wissing betonte am Mittwoch eine stärker am CO2-Ausstoß orientierte Staffelung der Lkw-Maut. Der Bund setzte damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Das sei wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten klimaschädlichen CO2-Emissionen im Verkehr verursachen. Ein Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge sei notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem werde die Lkw-Maut ab Mitte des nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausgedehnt. Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden. Davon profitiere die Straße, die durch eine Verlagerung von Verkehren auf die Schiene entlastet werde. Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes leiste der Bund einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, zur Stärkung der Schiene und zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.

 

Vorgesehene Gesetzesänderung

Die Lkw-Maut soll künftig vor allem die Bahninfrastruktur finanzieren, nicht Straßen. Bereits zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden, wodurch sich die Lkw-Maut fast verdoppelt. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.

Schließlich soll es künftig für Zwecke des Verkehrsmanagements möglich sein, auf besonders verkehrlich belasteten Straßen die Lkw-Maut für bis zu sechs Stunden am Tag um 175 Prozent zu erhöhen und in besonders verkehrsarmen Zeiten zu ermäßigen. Lkw-Verkehr soll damit auf das umliegende Straßennetz verteilt werden, um Staus zu vermeiden, den Verkehrsfluss zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Straßenbau zu begrenzen. Die Festlegung der Zeiträume und Streckenabschnitte soll anhand einer noch zu erarbeitenden Rechtsverordnung erfolgen.

Durch die Einführung der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung entstehen der Wirtschaft, zusätzlich zu den höheren Mautkosten, jährlich Mehrkosten von 14,6 Millionen Euro und einmalig von 40,0 Millionen Euro. Durch neue Dokumentationsvorschriften entstehen jährliche Bürokratiekosten von 8,7 Millionen Euro. Die Bundesregierung rechnet jedoch nicht mit spürbaren Auswirkungen auf die Verbraucherpreise.

 

Europäisches Recht geändert

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen bei der Erhebung von Mautgebühren die Vorgaben der sogenannten „Eurovignetten-Richtlinie“ beachten. Danach müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die Eurovignetten-Richtlinie wurde jedoch im Jahr 2022 revidiert. Sie sieht nun vor, dass spätestens ab dem 25. März 2024 eine CO2-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge erfolgen muss.

Der CO2-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen eingeführt. Er wird wie die derzeit geltenden Mautteilsätze als Centbetrag pro auf dem mautpflichtigen Streckennetz gefahrenen Kilometer erhoben. Die Höhe des Aufschlags hängt von den Fahrzeugeigenschaften des jeweiligen mautpflichtigen Fahrzeugs ab, insbesondere von der CO2-Emissionsklasse, dem Gewicht und der Anzahl der Achsen.

Die Eurovignetten-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die bereits ein Gebührensystem für Lkw etabliert haben, darüber hinaus, spätestens ab 25. März 2027 für alle Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen Straßenbenutzungsgebühren zu erheben. Dabei dürfen sogenannte Handwerkerfahrzeuge von weniger als 7,5 Tonnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.

Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro. 2024 sollen die jährlichen Einnahmen 15,1 Milliarden Euro betragen und bis 2027 auf 16,5 Milliarden Euro ansteigen.


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