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(Blitzenreute / Staig) - Das Regierungspräsidium Tübingen führt voraussichtlich ab Montag, 28. April 2025, Hangsicherungsmaßnahmen im Zuge der B 32 zwischen Blitzenreute und Staig durch. Die Maßnahme ist aufgrund von Rutschungen im talseitigen Hangbereich erforderlich, die durch die Starkregenereignisse im Jahr 2024 aufgetreten sind. Der Bereich wird auf einer Länge von rund 225 Metern mit einer Bohrpfahlwand dauerhaft gesichert. Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauphasen.
Erste Bauphase: 28. April bis 25. Mai 2025
Von voraussichtlich Montag, 28. April 2025, bis Sonntag, 25. Mai 2025, werden die Bohrpfähle zur Hangsicherung hergestellt. Während der Arbeiten ist die B 32 für den Verkehr in beiden Richtungen voll gesperrt.
Die Umleitungsstrecke aus Richtung Bad Saulgau verläuft ab Blitzenreute über die L 291 – Baienbach – Ettishofen – Berg zur B 30-Anschlussstelle Ravensburg-Nord bzw. K 7952 Weiler zur B 30-Anschlussstelle Weingarten.
Die Umleitungsstrecke aus Richtung Ravensburg führt ab der B 30-Anschlussstelle Weingarten über die B 30 bis zur B 30-Anschlussstelle Baindt/Baienfurt – L 284 – Mochenwangen – Wolpertswende – K 7955 nach Blitzenreute.
Zweite Bauphase: 26. Mai bis Anfang August 2025
In der zweiten Bauphase wird der Kopfbalken der Bohrpfahlwand hergestellt. Im Anschluss folgen Straßenbauarbeiten, die Herstellung von Schutzeinrichtungen, Markierungsarbeiten sowie Geländemodellierungen. Während dieser Zeit kann die B 32 in Richtung Blitzenreute/Bad Saulgau im Einbahnverkehr befahren werden.
Der Verkehr in Richtung Ravensburg wird ab Blitzenreute über die L 291 – Baienbach – Ettishofen – Berg zur B 30-Anschlussstelle Ravensburg-Nord bzw. K 7952 Weiler zur B 30-Anschlussstelle Weingarten umgeleitet.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet Verkehrsteilnehmende für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Beeinträchtigungen um Verständnis.
(Grafik: Regierungspräsidium Tübingen)