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(Berlin) - Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat seinen offiziellen Bericht zur Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) veröffentlicht. Bereits am 16. Dezember 2024 hatte das BMDV den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse informiert. Die turnusgemäße Prüfung der Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserstraße, die bis 2024 stattfand, bestätigt: Die bestehenden Pläne sind weiterhin angemessen und notwendig. Gesetzesänderungen an den Ausbaugesetzen sind aus fachlicher Sicht kurzfristig nicht erforderlich.
Stabilität der Verkehrsinfrastruktur gesichert
Die Bedarfspläne, die als gesetzliche Anlagen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG), Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) und Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG) beschlossen wurden, legen fest, welche Projekte priorisiert und mit Bundesmitteln gefördert werden. Ziel ist ein bedarfsgerechter und leistungsfähiger Ausbau der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße.
Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass die Dringlichkeit der laufenden Projekte weiterhin besteht. Sowohl die Bedarfspläne für die Bundesschienenwege als auch für die Bundesfernstraßen sind angesichts der prognostizierten Verkehrsentwicklung angemessen. Auch der Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen wird aktuell nicht infrage gestellt.
Keine kurzfristigen Änderungen
Die BPÜ unterstreicht, dass isolierte Änderungen einzelner Ausbaugesetze ohne einen übergreifenden strategischen Ansatz langfristig nachteilig sein könnten. Daher wird empfohlen, an den bestehenden Planungen festzuhalten, bis ein neuer, verkehrsträgerübergreifender strategischer Gesamtansatz entwickelt wird.
Politische Einordnung
Der Bericht wurde dem Bundestag übermittelt, der nun über mögliche weitere Schritte entscheiden wird. Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu den Ergebnissen geäußert. Grund dafür ist vor allem die politische Lage: Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition konzentrieren sich die Parteien auf die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Eine breite Debatte zu den BPÜ-Ergebnissen steht daher noch aus.
Bedeutung der Bedarfspläne
Die Bedarfspläne priorisieren u. a. Aus- und Neubauprojekte in die Kategorien „Laufend und fest disponiert“ (FD) und „Vordringlicher Bedarf“ (VB). Diese Projekte verfügen über einen gesetzlichen Planungsauftrag und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel umgesetzt. Die abgeschlossene Bedarfsplanüberprüfung zeigt, dass der Bedarf dieser Projekte weiterhin gegeben ist.