27.12.2024 - 10:10 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8844
78

Regierungspräsident Tappeser setzt Prioritäten: Keine neuen Ortsumfahrungen bis 2030 in Oberschwaben

(Tübingen) - Tübingens Regierungspräsident Klaus Tappeser hat sich in eine schwierige Lage manövriert: Er betont, dass seine Behörde ein neues Biosphärengebiet in Oberschwaben neutral prüfen müsse, wirbt jedoch gleichzeitig für das Vorhaben. Im Interview mit der Schwäbischen Zeitung sieht er darin keinen Widerspruch.

Bis 2030 soll es dagegen keine neuen Ortsumfahrungen in Oberschwaben geben. Die heutigen Planungsprozesse seien sehr komplex geworden. Das Regierungspräsidium werde sicher nicht alle Projekte des aktuellen Bundesverkehrswegeplans bis 2030 beginnen oder gar abschließen können. Es fehle an Personal, obwohl seine Behörde erst vor wenigen Wochen mit besonderem Pathos zwei neue Straßenplanungsprojekte südlich von Tübingen begonnen hat – in einem Bereich, in dem sein früherer Leiter der Koordinierungs- und Pressestelle 2023 zum Oberbürgermeister gewählt wurde.[1]

Immer wieder stelle sich die Frage, ob ein Projekt zum heutigen Zeitpunkt noch notwendig sei, so Tappeser. Die Planungen würden durch den Aufschub nicht hinfällig, sondern weiterentwickelt - gegebenenfalls in einem neuen Bedarfsplan. Besonders an den Ortsumfahrungen von Blitzenreute und Staig an der B 32, der Umfahrung von Großholzleute bei Isny an der B 12 sowie den Umfahrungen von Deppenhausen und Obermarchtal an der B 311 hegt Tappeser Zweifel.

Dafür soll es neue Brücken geben. Neun Brücken im Regierungsbezirk seien mit anfälligem Spannstahl gebaut worden - ähnlich wie die eingestürzte Carolabrücke in Dresden. Diese Brücken würden nun jährlich auf ihre Stand- und Verkehrssicherheit geprüft. Dazu gehörten unter anderem die B 30-Brücke bei Hochdorf, das Urbach-Viadukt bei Bad Waldsee im Zuge der B 30 und eine Brücke im Zuge der L 329 über die Schussen bei Brochenzell. Der Neubau dieser Brücken habe Vorrang.

Je nach Streckenabschnitt werde bis dahin teilweise die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Brücken auf 70 km/h reduziert und, wo nötig, einzelne Bauwerke für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr gesperrt. Zudem werde bei den meisten betroffenen Brücken ein Mindestabstand von 50 Metern für Lkw angeordnet.


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