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14.11.2024 - 03:35 Uhr
Franz Fischer Nr. 8805
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Franz Fischer
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Polizei und Hauptzollamt kontrollierten den Verkehr
(Biberach / Laupheim) - Am Dienstag kontrollierten Polizei und Hauptzollamt gemeinsam Verkehrsteilnehmer, die auf der B 30 zwischen Biberach und Laupheim unterwegs waren. Dabei wurden unter anderem Fahrer unter Drogeneinwirkung gestoppt, wie auch ein Lkw, der 92 Prozent überladen war.
In Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Ulm errichteten Kräfte des Verkehrsdienstes Laupheim und des Polizeipräsidiums Einsatz auf dem Parkplatz der B 30 zwischen Biberach und Laupheim eine Kontrollstelle. Zehn Polizistinnen und Polizisten sowie 16 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Ulm waren dabei im Einsatz. Die Kontrollaktion fand in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr statt.
Das Hauptaugenmerk legten die Kontrollierenden auf die Überprüfung von sogenannten Paketfahrern und Fahrern von Klein-Lkw aus dem Handwerksgewerbe. Die Einsatzkräfte sichteten den Verkehr und leiteten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in die Kontrollstelle.
Innerhalb der mehrstündigen Kontrolle stellten die Polizeibeamten bei den ganzheitlichen Kontrollen vier Fahrende fest, die unter Drogeneinwirkung standen. Darunter ein Fahrer, der polizeibekannt ist und bei der Einfahrt in die Kontrollstelle sich seiner mitgeführten Drogen entledigen wollte. Der Mann und auch die drei weiteren Drogenfahrer mussten Blutproben abgeben.
Des Weiteren hatten sich mehrere Fahrende nicht an ihre Lenk- und Ruhezeiten gehalten. In zwei Fällen mussten die Fahrer ihre Ladungen nachsichern. Zwei Lkw waren mit rund 40 und 92 Prozent deutlich überladen. Deshalb wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt und sie durften erst nach Umladungen auf andere Fahrzeuge weiterfahren. Ein Lkw-Fahrer aus Weißrussland war mit einem abgelaufenen Schengenvisum im Bundesgebiet unterwegs. Bei ihm und den weiteren ausländischen Personen, die beanstandet werden mussten, wurden Sicherheitsleistungen erhoben.
Zusätzlich überprüften Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Ulmer Zolls 39 Fahrer und ihre Arbeitgeber. In zwei Fällen wird wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstoß, in einem Fall wegen illegaler Beschäftigung ermittelt.
Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen deren Notwendigkeit. Die Polizei wird sie deshalb fortsetzen.