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(Eberhardzell) - Die Gemeinde Eberhardzell bemüht sich seit Jahren, den Lärmschutz an der B 30 bei Oberessendorf zu verbessern. In ihrer jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat nun mit der mittlerweile vierten Stufe der Lärmaktionsplanung.
Alle fünf Jahre muss der Lärmaktionsplan aktualisiert werden. Hauptamtsleiterin Christine Haug hatte eine Sitzungsvorlage erarbeitet, aus der ersichtlich wird, wie der Stand der Dinge ist. Der Rat billigte und verabschiedete den Schlussbericht zum neuen Lärmaktionsplan und beauftragte die Verwaltung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h ganztags von Oberessendorf bis zum Bebauungsende Ramstal zu beantragen. Bisher gilt Tempo 70 nur am Ortsrand von Oberessendorf.
Kritisiert wurde, dass beispielsweise im Kreis Ravensburg, in Orten wie Englerts und Mattenhaus, Tempo 70 gelte. Diese Gebiete unterschieden sich nach Auffassung der Gemeinde nicht von der Situation in Oberessendorf. So beklagte Bürgermeister Guntram Grabherr: „Das ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum wir da anders behandelt werden.“
In der fachlichen Ausarbeitung des neuen Lärmaktionsplans durch die Bernhard Gruppe aus Aalen wird ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer empfohlen. Derzeit seien rund 80 Einwohner von Lärmpegeln von 65 dB(A) am Tag und rund 110 Einwohner von 55 dB(A) in der Nacht betroffen. Dennoch lehnen die zuständigen Behörden eine Ausweitung des Lärmschutzes bereits jetzt ab, so Haug. Eine Erweiterung der 70 km/h-Regelung wurde vom Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt. Der Biberacher Kreistag lehnt die Finanzierung einer stationären Radaranlage ab. Der Straßenbaulastträger beurteile das nationale Interesse an einem flüssigen Verkehrsaufkommen nach wie vor als wichtiger. Das Land lehnt eine Ortsumgehung von Oberessendorf ab. Sogar das Landratsamt Ravensburg hat sich gegen eine Ortsumgehung gegenüber dem Regionalverband Donau-Iller ausgesprochen, obwohl die Gemeinde Eberhardzell im Landkreis Biberach liegt. Auf dem Gebiet des Landkreises Ravensburg sei nach Norden kein weiterer B 30-Ausbau vorgesehen und entbehrlich, so die Begründung.
„Das Verfahren ist jetzt wohl abgeschlossen, wir können jetzt nur noch verstärkt auf unsere Abgeordneten zugehen“, fasste Grabherr zusammen.