https://www.b30oberschwaben.de/
(Tübingen) - Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Donnerstag, 1. August 2024, Instandsetzungsarbeiten zwischen den beiden Kreisverkehren im Bereich der Überführung der L 284 über die B 30 an der Anschlussstelle Baindt durchführen. Durch die Arbeiten werden Verdrückungen und Spurrinnen im Asphalt der L 284 auf rund 500 Metern beseitigt. Auf der Brücke erhält der Geh- und Radweg eine neue rutschhemmende Beschichtung. Günstige Witterungsbedingungen vorausgesetzt, sind die Arbeiten nach derzeitigem Stand bis Freitag, 30. August 2024, abgeschlossen. Die Kosten der Sanierungsmaßnahme betragen rund 180.000 Euro und werden vom Bund getragen.
Verkehrsführung während der Arbeiten
Während der Arbeiten wird von Donnerstag, 1. August 2024, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, der Radweg zwischen den beiden Kreisverkehren an der B 30-Anschlussstelle Baindt gesperrt. Der Radverkehr wird vom Parkplatz Riedsenn in Richtung Weingarten bis zur Überführung über die B 30 in Höhe von Wickenhaus und dann entlang der K 7946 umgeleitet. Für den motorisierten Verkehr bleibt die L 284 im Baustellenbereich zunächst bis Sonntag, 18. August 2024, befahrbar. Bei Bedarf wird jedoch eine Baustellenampel eingerichtet.
Ab Montag, 19. August, bis voraussichtlich Freitag, 30. August 2024, wird die Deck- und Binderschicht des Fahrbahnbelags der L 284 erneuert. In diesem Zeitraum ist sowohl die L 284, als auch die Anschlussstelle Baindt voll gesperrt. Der Verkehr auf der B 30 mit dem Ziel Baindt wird an der Anschlussstelle Weingarten abgeleitet und über die L 317, L 314 und K 7946 umgeleitet. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird in umgekehrter Richtung auf der gleichen Strecke geführt. Der Verkehr von und nach Wolpertswende-Mochenwangen wird über die K 7953 nach Staig, weiter über die B 32 Richtung Weingarten, die L 317, L 314 und K 7946 umgeleitet. Der durchgehende Verkehr auf der B 30 wird durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt.
Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmenden für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen um Verständnis.