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(Friedrichshafen) - Der Bodenseekreis nimmt Abstand von der Pendlersoftware PENDLA. Der Vertrag der probeweise eingeführten Software wird fristgemäß zum Ende der zweijährigen Probephase zum 30. November 2024 gekündigt. Das entschied der Kreistag am Dienstag.
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 5. Oktober 2022 wurde die probeweise Einführung der Pendler-Plattform PENDLA für den Bodenseekreis für die Dauer von zwei Jahren beschlossen. Am 21. Februar 2023 ging die Plattform mit einer begleitenden Pressemitteilung offiziell an den Start. Die Plattform PENDLA wurde vom Bodenseekreis auf diversen Social-Media-Kanälen und mit einem Radiospot gemeinsam mit dem Landkreis Konstanz aktiv beworben. Trotzdem stellte sich nicht der erhoffte Erfolg ein. Ziel war eine Verringerung des Autoverkehrs im Bodenseekreis, auch für den Klimaschutz.
Nur 260 Fahrgemeinschaften, nur 0,3% weniger Kraftfahrzeuge
Die Software PENDLA ermöglicht Fahrgemeinschaften zu organisieren. Der Schwerpunkt liegt auf Fahrten mit täglichen und eher kurzen Distanzen. Die Reduzierung des Pendlerverkehrs mit dem Auto wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, insbesondere auf das formulierte Ziel, bis 2030 55% CO2-Ersparnisse im Verkehrssektor zu erreichen (Basisjahr 1990), so die Verwaltung.
Mit Stand vom 3. Juni 2024 haben sich im Bodenseekreis jedoch nur 3.402 Nutzer auf der Plattform registriert und lediglich ca. 260 Fahrgemeinschaften gebildet. Dies führt laut PENDLA-Statistik täglich zu 29.942,5 eingesparten Pkw-Kilometern und nur 518 eingesparten Autos im Straßenverkehr, von 183.075 zugelassenen Kraftfahrzeugen im Bodenseekreis (ca. 0,3%). Diese Statistik ist jedoch anfällig für Manipulationen: Es besteht die Möglichkeit, Profildaten einmalig anzulegen, die anschließend fortlaufend in eine Statistik mit hineinzählen, ohne dass je eine Fahrt in Form einer Fahrgemeinschaft unternommen wurde.
Hohe Kosten bei geringem Nutzen
Dem gegenüber stehen jährliche Kosten des Bodenseekreises von 31.116 Euro, was einer Subventionierung für die Software-Nutzung von rund 120 Euro pro Fahrgemeinschaft entspricht. Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage müssen insbesondere Freiwilligkeitsleistungen auf den Prüfstand gestellt werden. Recherchen der Verwaltung haben gezeigt, dass für die Bildung von Fahrgemeinschaften ausreichend kostenfreie Alternativen auf dem Markt zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlug deshalb den Kreisräten vor den Vertrag fristgemäß zu kündigen. Dem folgten die Räte mit großer Mehrheit, bei zwei Gegenstimmen.