08.06.2024 - 00:40 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8635
402

Bundestag erlaubt 3,5-fache Bekiffung im Straßenverkehr

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(Berlin) - Der Bundestag hat am Donnerstag neue Regeln für Cannabis im Straßenverkehr beschlossen, die einen neuen THC-Grenzwert festlegen. Bisher lag der Grenzwert bei 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, nun wird er deutlich auf 3,5 Nanogramm angehoben. Nur wer diesen Wert überschreitet, riskiert eine Strafe. Dieser Entscheidung folgte eine Empfehlung einer Expertenkommission. Die CDU kritisierte den neuen Grenzwert und sieht darin eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Das Gesetz soll voraussichtlich im Sommer in Kraft treten, nachdem der Bundesrat am 5. Juli darüber beraten hat. Eine andere Auffassung vertritt die Ampel-Regierung bei Alkohol: Wer Cannabis konsumiert, darf keinen Alkohol trinken. Nur für Fahranfänger und unter 21-jährige gilt ein vollständiges Cannabis-Verbot im Straßenverkehr.

Union und AfD kritisierten den Gesetzentwurf scharf. Die Koalition ignoriere die in der öffentlichen Anhörung ausgesprochenen Warnungen der Polizei vor einer Erhöhung des Grenzwertes. Die Lockerung sei „hochgradig riskant“. Nach der Anhörung habe man mit einem Änderungsantrag der Koalition gerechnet, hieß es aus der Union. Die Koalition wolle aber „mit dem Kopf durch die Wand“.

SPD, Grüne und FDP wiesen die Kritik scharf zurück. Der Grenzwert sei angemessen und im Vergleich zu den Grenzwerten bei Alkohol viel strenger. Zudem gelte auch weiterhin, dass das Fahren im berauschten Zustand strafbar sei. Der Union gehe es lediglich darum, Cannabis-Konsumenten zu „kriminalisieren“.


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18.06.2024 15:02 Uhr   

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