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30.05.2024 - 21:20 Uhr
Franz Fischer Nr. 8621
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Franz Fischer
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Gutachten: Lkw-Maut für Handwerkerfahrzeuge ist rechtswidrig
(Berlin) - Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Laut der Ampel-Regierung sollen Handwerker davon ausgenommen sein. Die Entscheidung der Regierung, wer als Handwerker gilt, wirkt jedoch willkürlich. Ein Rechtsgutachten zeigt, dass die Erhebung der Lkw-Maut ab Juli dadurch rechtswidrig wird. Denn die neue Mautpflicht für leichte Nutzfahrzeuge betrifft unter anderem den Gartenbau, der keine „Handwerkerausnahme“ erhält. Unternehmer aus dieser Branche sind verärgert und drohen mit rechtlichen Schritten.
Einführung der Mautpflicht auch für bestimmte Handwerker
Ab dem 1. Juli 2024 wird in Deutschland eine Mautpflicht für leichte Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen auf nahezu allen Bundesstraßen und Autobahnen eingeführt. Von der Handwerkerausnahme profitieren Handwerker, wenn sie auf einer speziellen Liste stehen. Der Gartenbau ist jedoch nicht auf dieser Liste, was für Empörung sorgt.
Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat die Einbeziehung des Gartenbaus in die „Handwerkerausnahme“ verweigert, trotz wiederholter Aufforderungen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL). Dies wird als enttäuschend und ärgerlich empfunden.
Rechtsgutachten zeigt Rechtswidrigkeit
Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff, der selbst Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV ist, zeigt nun, dass der Garten- und Landschaftsbau unter die Handwerkerregelung fallen sollte. Der BGL droht mit Klagen gegen Mautforderungen und Bußgelder, unterstützt von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.
Der BGL argumentiert, dass die Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau mit denen des Handwerks vergleichbar sind. Das Material und die Arbeitskräfte werden ebenfalls an die Baustellen gebracht, was zu Wettbewerbsverzerrungen und einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz führen würde, wenn eine Mautpflicht für den Gartenbau eingeführt wird.