27.05.2024 - 23:56 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8619
264

Lärmschutz an der B 30: Gemeinde kämpft gegen bürokratische Hürden

(Eberhardzell) - Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Eberhardzell, insbesondere für den Abschnitt der B 30 bei Oberessendorf, zeigt seit 2017 hohe Lärmbelastungen. Trotz mehrerer vorgeschlagener Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen und stationäre Radaranlagen wurden diese bislang nicht umgesetzt. Die Gemeinde hat seit 2008 verschiedene Stufen des Lärmaktionsplans verfolgt, doch bürokratische Hürden und die Priorisierung eines flüssigen Verkehrsflusses auf der B 30 verhinderten konkrete Verbesserungen.

Der Straßenbaulastträger beurteilt das nationale Interesse an einem flüssigen Verkehrsaufkommen auf der B 30 wichtiger, als einen Lärmschutz für Anwohner. Auch die Erweiterung der 70 km/h-Regelung nach Norden sei vom Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt worden.

Wie Hauptamtsleiterin Christine Haug nun erklärte, werde sich die Gemeinde weiterhin mit dem Thema befassen, da gesetzliche Vorgaben dies erfordern, und hofft auf mehr Erfolg in der nächsten Planungsstufe. In der nun 4. Planungsstufe schlägt die Gemeinde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h ab der B 465 bis zum Bebauungsende bei Ramstal vor.


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