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(Hochdorf) - Im vierten Anlauf soll es klappen: Die Gemeinde Hochdorf besteht auf eine Tempobegrenzung auf 70 km/h bei Unteressendorf. Nun gibt es neue Lärmuntersuchungen und mit den Ergebnissen hofft Bürgermeister Stefan Jäckle diesmal etwas zu erreichen, erklärte er in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. 2024 will die Gemeinde den Lärmaktionsplan fortschreiben.
In der nun vierten Runde gilt tagsüber eine Schwelle von 65 Dezibel, bei der man einschreiten kann, ab 68 Dezibel besteht eine Pflicht und ab 70 Dezibel gilt ein vordringlicher Handlungsbedarf, da dies die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung sei, erklärte Claus Kiener vom Planungsbüro Modus Consult. Erste Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass es zwar in Hochdorf keinen Lärmschwerpunkt gebe, dafür aber im Teilort Unteressendorf gleich zwei. Tagsüber liegen dort rechnerisch acht Gebäude, nachts 21 Gebäude über den Auslösewerten für eine Lärmsanierung. Von der Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 30 erhofft sich Kiener am meisten, denn man habe festgestellt: „Langsamer gleich leiser“. Etwa zwei bis drei Dezibel würde eine Beschränkung auf 70 Kilometer pro Stunde bringen.
Den Wunsch danach hegt die Gemeinde Hochdorf schon lange. Sie seien damit bisher aber immer bei den höheren Behörden gescheitert, schilderte Bürgermeister Jäckle. Unverständlich für die Gemeinde sei, dass im Landkreis Ravensburg in Weilern wie Englerts und Mattenhaus Tempo 70 gelte, was den Bürgern in Unteressendorf bei deutlich mehr Betroffenheiten schwer zu vermitteln sei.
Im weiteren Verfahren erfolge nun die Veröffentlichung der Auslegung des Planentwurfs im Amtsblatt am 28.03.2024. Die Öffentliche Auslegung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024 statt. Eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit Beschlussvorschlag sowie die abschließende Fassung der aktuellen Überprüfung des Lärmaktionsplanes Hochdorf will der Gemeinderat am 25.06.2024, alternativ am 24.07.2024 zur Beschlussfassung beraten.