22.12.2023 - 22:37 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8474
604

Nachträgliche Brückenverstärkung unwirtschaftlich

(Hochdorf) - Eine Vielzahl von Brücken in Baden-Württemberg sind marode und sanierungsbedürftig. Neben der Variante eines Brückenneubaus besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, die bestehenden Bauwerke durch verschiedene Maßnahmen nachträglich zu verstärken. Dies kann die Nutzungsdauer der Brücken insgesamt verbessern oder die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus durch eine längere Restnutzungsdauer zeitlich entschärfen. Dafür stehen mehrere von Methoden zur Verfügung, wie beispielsweise die Querkraftverstärkung durch moderne Schraubensysteme oder das Aufkleben von carbonfaserverstärkten Kunststofflamellen.

Vor diesem Hintergrund hat sich Thomas Dörflinger, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Biberach und verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion, mit einer parlamentarischen Initiative an die Landesregierung gewandt. Grundsätzlich wissen wollte er, welches Potential das Land in diesen nachträglichen Verstärkungsmethoden angesichts der landesweit angespannten Brückensanierungslage sieht. „Die Bevölkerung und die Wirtschaft brauchen leistungsfähige Straßen im Land. Brücken können dabei zu Nadelöhren werden, wenn sie nur eingeschränkt befahrbar sind. Doch auch bei notwendigen Neubauten muss mit immensen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und auf die von Umleitverkehren betroffenen Anwohner gerechnet werden“, so Dörflinger. Daher habe er die konkrete Anwendungsmöglichkeit von nachträglichen Verstärkungen bei den beiden B 30-Brücken bei Hochdorf abgefragt. „Nachträgliche Verstärkungen sind grundsätzlich sinnvolle Maßnahmen. Speziell bei den Brücken in Hochdorf könnte damit zusätzliche Zeit gewonnen werden, um Umsetzungsvarianten mit zeitintensiveren Planfeststellungsverfahren anzugehen. Dies wäre zum Beispiel beim Bau der neuen Brücken in Seitenlage mit anschließendem Querverschub an die Stelle der alten Brücken denkbar“, so Dörflinger. In der Antwort stellt das Verkehrsministerium jedoch fest, dass für diese beiden Brücken eine nachträgliche Verstärkung zur Verlängerung der Lebensdauer „technisch nicht sinnvoll möglich und insgesamt unwirtschaftlich“ ist. So sei die Brücke über die Riß bei Schweinhausen spannungsrisskorrosionsgefährdet und bereits 1981 extern verstärkt worden. Zudem weise die Brücke über die Bahn massive Querkraftdefizite auf. Eine Machbarkeitsstudie mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung habe daher die Notwendigkeit von Ersatzneubauten für beide Brückenbauwerke ermittelt.

Nach Angaben des Regierungspräsidiums Tübingen, so Dörflinger zum aktuellen Sachstand, stellt das beauftragte Ingenieurbüro jetzt im Rahmen der Vorplanung die verschiedenen Varianten zusammen, wobei auch ein Querverschub bewertet werde. Ziel des Regierungspräsidiums sei es, diesen Schritt bis zum Sommer/Herbst 2024 abzuschließen. Je nachdem, welche Vorzugsvariante sich dann herauskristallisiere, würden noch weitere Untersuchungen und Prüfungen folgen, bevor der eigentliche Bauwerksentwurf erstellt würde. „Mir ist es wichtig, dass am Ende eine Lösung steht, die auch die berechtigten Bedenken und Einwände der Einwohner aus den Gemeinden Hochdorf, Ingoldingen sowie den angrenzenden Gemeinden Eberhardzell und Ummendorf berücksichtigt“, fasst der Abgeordnete Dörflinger zusammen.


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