21.10.2023 - 04:23 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8419
609

Bundestag beschließt Erhöhung und Ausweitung der Lkw-Maut

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(Berlin) - Wie erwartet hat der Bundestag am Freitag die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften nahm das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von Union und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion an. Der Bundestag nahm zudem eine Entschließung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der Linken an. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, den mit der Reform der Lkw-Maut beschrittenen Weg fortzusetzen, die Planbarkeit und Investitionssicherheit für die Speditions-, Logistik- und Herstellerunternehmen auch weiterhin sicherzustellen und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur langfristig abzusichern.

 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1. Juli 2024 auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.

Die Kohlenstoffdioxid-Differenzierung sei eine wichtige Maßnahme für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr und zur Erreichung des Klimaschutzziels, heißt es in der Gesetzesvorlage. Durch die Einführung werde ein Preissignal gesetzt, durch das die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben für die Güterverkehrsbranche deutlich attraktiver wird. Der vermehrte Einsatz von Lastkraftwagen mit alternativen Antrieben werde benötigt, um das Ziel – ein Drittel elektrische Fahrleistung im Jahr 2030 – zu erreichen.

 

Mehreinnahmen von mehr als 26 Milliarden Euro erwartet

Die Bundesregierung rechnet durch die Einführung der Kohlenstoffdioxid-Differenzierung für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit Mehreinnahmen aus der Maut von 26,61 Milliarden Euro in den Jahren 2024 bis 2027. Die erwarteten Mehreinnahmen durch die Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen beziffert die Bundesregierung auf vier Milliarden Euro im gleichen Zeitraum. Davon entfielen 1,83 Milliarden Euro auf die CO2-Differenzierung.

 

Finanzierungskreislauf Straße abgeschafft

Neu geregelt wird die Verwendung der Mauteinnahmen. Die Hälfte der Einnahmen soll weiterhin zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden, die zweite Hälfte aber für Maßnahmen im Bereich des Schienennetzes.


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