21.10.2023 - 02:49 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8417
593

Hochdorf gibt neue Lärmberechnung in Auftrag

(Hochdorf) - Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans stand auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Hochdorf. Der Gemeinderat sprach sich für ein Tempolimit auf der B 30 bei Unteressendorf aus. Dazu wird eine Lärmberechnung in Auftrag gegeben.

Die Gemeinden sind für die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen zuständig. Sofern sich keine bedeutsamen Entwicklungen auf die Lärmsituation auswirken, müssen Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Der Lärmaktionsplan (3. Stufe) für die Gemeinde Hochdorf wurde vom Gemeinderat am 15. Oktober 2020 beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich die Lärmschutzvorschriften weiter verschärft. Zur Berechnung werden die neuen „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen 2019“ (RLS19) angewendet. Die Gemeinde Hochdorf möchte hier pro aktiv zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Lärmbelastung vorgehen. In diesem Zusammenhang stimmte das Gremium zu, eine neue Berechnung in Auftrag zu geben.

Konkret schwebt der Gemeinde eine Tempobeschränkung auf der B 30 bei Unteressendorf von 80 km/h von 22 Uhr bis 6 Uhr vor, in Verbindung mit einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung. Diese wurde bereits im Lärmaktionsplan 2020 beantragt, wie auch eine Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls auf 3,50 Meter sowie die Errichtung einer neuen Lärmschutzwand im Bereich Schuhmacherberg. Sowohl das Biberacher Landratsamt als auch die höhere Straßenbaubehörde lehnten diese Maßnahmen ab. Begründet wurde dies damit, dass die damals gemessenen Werte im sogenannten unteren Ermessensbereich lagen. Die Gemeindeverwaltung Hochdorf versuchte daraufhin, eine Temporeduzierung aufgrund des gefährlichen Einfahrtsbereichs der Biberacher Straße auf die B 30 zu erwirken. Diese wurde ebenfalls abgelehnt, da die Statistik kein erhöhtes Unfallaufkommen aufweise.

Mehrere Bürger hätten zuletzt hinterfragt, warum es bei Unteressendorf keine Geschwindigkeitsreduzierung gebe, während ein paar Kilometer weiter dies nun der Fall ist. Denn eine solche gilt, nach der Landkreisgrenze Ravensburg auf der Gemarkung Bad Waldsee. Ab den Weilern Englerts und Mattenhaus findet aus Lärmschutzgründen eine Temporeduzierung auf 70 km/h statt. Daher wird Hochdorf eine neue Berechnung des Verkehrslärms in Auftrag geben. Für Bürgermeister Stefan Jäckle ist klar, dass in Unteressendorf weitaus mehr Menschen vom Lärm betroffen seien als in den Weilern rund um Bad Waldsee. Unteressendorf sei zusätzlich durch den Lärm der Bahnstrecke belastet.


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