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(Stuttgart) - Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern den Bund auf, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu schaffen. Zum Abschluss des LärmKongresses 2023 in Stuttgart veröffentlichten sie eine gemeinsame Erklärung mit zentralen Forderungen.
Die für Verkehr und Mobilität zuständige Staatssekretärin Elke Zimmer MdL (Baden-Württemberg) und ihre Amtskollegen Jens Deutschendorf (Hessen), Viktor Haase (Nordrhein-Westfalen) und Michael Hauer (Rheinland-Pfalz) fordern von der Bundesregierung ein konsequentes Handeln gegen Verkehrslärm. Diese vier Länder allein repräsentieren die Hälfte der deutschen Bevölkerung.
Sie fordern die Bundesregierung in ihrer gemeinsamen Erklärung auf, ihrer Schutzpflicht nachzukommen und folgende zentrale Schritte umzusetzen:
- Dem Schutz vor Verkehrslärm muss eine höhere Priorität eingeräumt werden. Nachhaltige Mobilität und Lärmschutz gehen Hand in Hand.
- Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz für den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen sollten um verhältnismäßige fachrechtliche Regelungen für bestehende Straßen und Schienenwege ergänzt werden.
- Es mangelt insbesondere an verbindlichen und konsistenten Schwellenwerten, die am Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtet sind. Schon die Verankerung der Schwellenwerte 65 dB(A) bei Tag und 55 dB(A) bei Nacht würde die Gesundheitsrisiken nach einhelliger Meinung der Lärmwirkungsforschung deutlich absenken.
- Bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sollten die Hürden für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes herabgesetzt werden.