16.05.2023 - 21:21 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8259
365

Kompromiss soll Streit um Brückenneubau bei Baustetten schlichten

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(Baustetten) - Das Regierungspräsidium Tübingen plant voraussichtlich im Jahr 2025/2026 die beiden Feldwegebrücken über die B 30 bei Baustetten durch Neubauten zu ersetzen. Landwirte verlangten im Dezember 2022 beim Neubau der Brücken die Brücken und die Fahrbahnen zu verbreitern, um diese mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen nutzen zu können. Das lehnte das Regierungspräsidium ab. Die Verwaltung der Stadt Laupheim hat vier Varianten für den Brückenneubau erstellt, die in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses vorgestellt und diskutiert wurden.

 

Regierungspräsidium will Brücken mit gleichen Maßen

Ursprünglich plante das Regierungspräsidium die beiden Brücken „Schemmerberger Weg“ und „Riedweg“ aus dem Jahr 1967 mit Längen von 76 und 69 Metern zu ersetzen. Künftig soll die Fahrbahn von 4,80 auf 5,00 Meter verbreitert werden, zudem soll die Gewichtsbeschränkung von 16 Tonnen fallen. Das sei viel zu schmal für die heutigen Anforderungen der Landwirtschaft, argumentierten die Landwirte und forderten eine Mindestbreite der Fahrbahn von sechs Metern.

Nach dem Austausch von Verwaltung und Regierungspräsidium im Januar und einem Ortstermin Anfang März mit Vertretern des Regierungspräsidiums und örtlicher Landwirtschaft stellte sich die Sachlage folgendermaßen dar: Für eine Verbreiterung der Brücken sei ein Baurechtsverfahren mit Kostenbeteiligung der Stadt notwendig. Zudem endstünden Zusatzkosten von bis zu 1,5 Millionen Euro und zeitliche Verzögerungen durch den gesamten Planungsprozess. Der Zustand der Brücken sei so schlecht, dass es durch die zusätzliche Planungszeit zu Nutzungsbeschränkung oder zur Sperrung der Brücken kommen kann.

Die Landwirte bemängelten, dass der Begegnungsverkehr, vor allem am Riedweg, erst auf der Brücke erkannt werde, ein Zurücksetzen mit Anhänger sei durch die Kurvenlage der Rampe erschwert. Bei fünf Meter Fahrbahnbreite sei eine Begegnung von Traktor und Auto auf der Brücke nicht möglich.

 

Stadt soll breitere Brücken bezahlen

Die vier im Bauausschuss vorgestellten Varianten der Stadtverwaltung reichen von der ursprünglichen Planung des Regierungspräsidiums samt temporärer Einbahnstraßenregelung zur Erntezeit bis zu einem verbreiterten Neubau für beide Brücken, der jedoch erst ab 2030 umgesetzt werden könne. Wenn die Stadt breitere Brücken wolle, dann müsse sie diese auch bezahlen, machte das Regierungspräsidium deutlich, so Gunter Ast, Leiter des Tiefbauamts.

Die Stadtverwaltung favorisierte deshalb einen Brückenneubau nach der „Variante 2“. Danach bleibt die Fahrbahnbreite bei fünf Metern, allerdings sollen die Auffahrtsrampen Ausweichbuchten erhalten. Aber auch diese soll die Stadt Laupheim bezahlen. Die Verwaltung schätzt die Kosten für die Stadt auf rund 400.000 Euro.

 

Bauausschuss will Variante 2b

Im Ausschuss kam die „Variante 2b“ zur Sprache. Sie hat eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dafür machte sich der Baustetter Ortsvorsteher Dietmar Kögel stark. „Verglichen zum jetzigen Zustand wären es sogar 70 Zentimeter mehr“, ergänzte die Erste Bürgermeisterin Eva–Britta Wind. Der Bauausschuss stimmte einstimmig zu, die Planungen dieser Variante weiter voranzutreiben.


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