08.05.2023 - 20:55 Uhr
Franz Fischer
Nr. 8245
569

Anwohnende von Ortsdurchfahrten fassungslos über Klimaforderungen

(Stuttgart / Bad Waldsee) - Weitgehend von der breiten Masse der Bevölkerung unbemerkt, endete am Montag die Beteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register (KMR) des Landes Baden-Württemberg. Empört reagierten noch am Montagabend Anwohnende von Ortsdurchfahrten auf einige Forderungen der Beteiligung. Sie zeigten sich regelrecht fassungslos: Sollte die Landesregierung bestimmte Forderungen umsetzen, sehen sie sich gezwungen, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Das Klima-Maßnahmen-Register enthält Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen im Land senken sollen. Das Register ist jederzeit erweiterbar, wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Ein Klima-Sachverständigenrat bewertet den Stand der Zielerreichung einmal jährlich. Bürgerinnen und Bürger können online weitere Maßnahmen vorschlagen. Die Landesregierung schrieb dazu: „Nun sind wir vor allem an neuen Vorschlägen für Maßnahmen interessiert, die bisher noch nicht im Register enthalten sind. Sie haben dazu bis Montag, 8. Mai 2023, 17 Uhr, Zeit. So helfen Sie uns, die Emissionen weiter zu mindern und die Klimaziele zu erreichen.“
 

Anwohner schockiert
Was herauskommt, wenn offenbar gleichgesinnte unter sich sind, schockierte noch am Montagabend Anwohnende von Ortsdurchfahrten, angesichts der Forderungen im Themenbereich „Verkehr“. Die Teilnehmenden forderten zunächst das Übliche: Autofahren erschweren, ÖPNV, Tempolimit, Fahrrad fördern, Straßen verhindern. Ein besonderer Dorn im Auge sind den Teilnehmenden Ortsumfahrungen.

Anwohner sollen beseitigt werden
Die Landesregierung wird aufgefordert: „In Ortsdurchfahrten, in denen keine Anwohner leben, kann es möglich sein, auf den Bau von Ortsumfahrungen zu verzichten. Enteignungen und Internierungen können dazu eine gute Lösung sein, um Platz für Mobilität zu schaffen. Die Einnahmen sollten für den Klimaschutz in Betracht gezogen werden.“

Die Wikipedia definiert „Internierung“, wie folgt: „Im juristischen Sinne bezeichnet Internierung einen staatlich organisierten Freiheitsentzug mit dem Ziel einer Isolierung von einzelnen oder auch von Gruppen von der übrigen Bevölkerung in speziellen Internierungslagern.“

Im „Oxford Languages“ wird „internieren“ beschrieben mit „politische Gegner, Feinde in staatlichen Gewahrsam nehmen, in Lagern unterbringen“.

Interessant ist auch, wann zuletzt in Deutschland in großem Stil interniert wurde: unter Adolf Hitler, und zwar Juden, Obdachlose, Arme, Kranke, Behinderte, usw.

Demnach ist die Forderung, Anwohnende von Ortsdurchfahrten nicht nur zu enteignen, sondern auch in Lager zu verbringen, um Platz für Mobilität zu schaffen. Zudem sollen Einnahmen aus der Enteignung für den Klimaschutz verwendet werden. Auf Ortsumfahrungen zu verzichten sei wichtig für den Klimaschutz. Dazu müssten Ortsdurchfahrten entvölkert werden.

Diese Forderung (Eingabe Nr. 32) erhielt von allen 39 Eingaben die höchste Zustimmung – mit 59 „Daumen hoch“. Die entsprechende Gegenäußerung (Eingabe Nr. 38) wurde dagegen mit 40 „Daumen runter“ abgestraft – die größte Abneigung unter allen Eingaben.

Anwohnende kündigen Klage an
Zuständig für die Umsetzung ist das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg von Minister Winfried Hermann (Grüne) und eventuell das Justizministerium von Ministerin Marion Gentges (CDU).

„Sollte die Landesregierung dieser Forderung zustimmen, sehen wir uns gezwungen, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen“, äußerte sich Franz Fischer, Sprecher der „Bürgerinitiative B30“ aus Bad Waldsee noch am Montagabend.
 

Die Forderungen sind nachzulesen unter: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/klima-massnahmenregister-2023/verkehr


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