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(Berlin) - Der Verkehrsausschuss des Bundestages befasst sich am Mittwoch, 15. März 2023, mit der Sanierung von Brücken an Bundesfernstraßen. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist ein von der Unionsfraktion vorgelegter Entwurf für ein Fernstraßenbau-Beschleunigungsgesetz. Die öffentliche Anhörung beginnt um 11 Uhr im Saal E 600 des Paul-Löbe-Hauses und dauert voraussichtlich zwei Stunden.
Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion sollen Sanierungen von Brücken an Bundesfernstraßen beschleunigt werden. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass im Fall einer Baumaßnahme an einer Bundesfernstraße, für die ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt werden können. Eine vergleichbare Regelung habe der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG) getroffen, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Konkret sollen nach den Vorstellungen der Union identische Ersatzbauten für beschädigte oder abgerissene Brücken als Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eingestuft werden, für die kein Planfeststellungsverfahren nötig ist. Ebenfalls von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommen werden sollen Neubauten, die provisorische Übergangsbauten ersetzen. Dies soll auch für Ersatzbauten gelten, bei denen eine Kapazitätserweiterung durch die Freigabe der Standstreifen und einer gleichzeitigen Kapazitätsreduzierung des Mittelstreifens erfolgt.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesverkehrsministerium in Ausnahmefällen Bauvorhaben an Brücken ganz oder teilweise von den Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ausnehmen kann. Im Fall einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll die Frist zur Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden einen Zeitraum von einem Monat nicht überschreiten dürfen.