Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Stuttgart) - Das Kabinett hat am Dienstag das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) verabschiedet. Das KMR ersetzt das bestehende Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes mit seinem fünfjährigen Fortschreibungsturnus durch einen kontinuierlichen Prozess. Das KMR enthält rund 250 konkrete Methoden und Instrumente für den Klimaschutz. Es soll fortlaufend um weitere Maßnahmen erweitert werden, um die Klimaschutzziele der Landesregierung zu erreichen: Bis 2030 sollen die Treibhausgase in Baden-Württemberg um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden; bis zum Jahr 2040 soll das Land Baden-Württemberg dann netto-klimaneutral sein.
Einige Maßnahmen:
- Umgestaltung Ortsmitten
Fußverkehr ist zentraler Baustein für mehr gesellschaftliche Teilhabe und unterstützt die Bemühungen um Klimaschutz im Verkehr. Die Kernfunktion von Ortsmitten ist es, ein sozialer, kultureller, öffentlicher und vielfältig nutzbarer Raum zu sein, in dem der tägliche Bedarf auf engem Raum erfüllt werden kann. Bis 2030 sollen mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten (inkl. Teilorte und Stadtteilzentren) geschaffen werden. Dies kann auch im Zuge des Baus neuer Ortsumfahrungen erfolgen.
- Verteuerung Parkplätze
Aufwertung des öffentlichen Straßenraums durch Angleichung der Parkgebühren an die Erstellungskosten; Verbesserung der Qualität der Innenstädte durch möglichst flächenschonenden Umgang und weiteren Nutzungen, wie Begegnungs- und Grünflächen sowie Umwidmung von Verkehrsflächen.
- Ausweitung Lkw-Maut
Das Land fordert gegenüber dem Bund eine bundesweite Umsetzung einer Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen. Sollte der Bund dies nicht realisieren, strebt das Land in der zweiten Hälfte der aktuellen Wahlperiode des Landtags eine geeignete Landesregelung an. Die weitere Ausgestaltung der konkreten Umsetzung der Lkw-Maut wird im Austausch zwischen Bund und Land geprüft.
- Ausweitung Genehmigung Lang-Lkw
Die Landesregierung wird die Genehmigung von Strecken zur Nutzung von Lang-Lkw ausweiten. Lang-Lkw dürfen nur wenig mehr als herkömmliche Lkw wiegen. Durch den größeren Stauraum können jedoch mehr leichte Güter auf einmal transportiert werden.
- Verkehr multimodal und intelligent steuern
Die Kommunen und Straßenverkehrsbehörden sorgen für eine Busbeschleunigung im Straßenraum durch städteverträgliche Anpassung und eine angemessene Bevorrechtigung für den ÖPNV; bessere Vernetzung der Verkehrsträger und Förderung intermodaler Wegeketten durch Mobilitätsstationen und Aufbau eines strategischen Verkehrsmanagements.
- Elektromobilität und reFuels
Förderung der Elektromobilität, u. a. durch Kombi-Förderung E-Fahrzeuge und Photovoltaik (BW-E-Solargutschein), Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur, E-Quartiershubs und Null-Emissionszonen. Weiterführen und Verstetigen der Roadmap reFuels.
- Nachhaltiger Straßenbau
Ressourcenschonung durch Maximalrecycling und Wiederverwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch sowie schrittweise Umstellung der Befeuerung von Asphaltmischanlagen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Recyclingmaterial im Straßenbau des Landes ermöglicht und vorangetrieben.
- Klimacheck im Straßenbau
Künftige Straßenbauprojekte, die eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erhalten, sollen einem Klima-Check als zusätzlichem Kriterium unterzogen werden.
- Photovoltaik-Anlagen an Verkehrswegen
Einsatz von Photovoltaik an der Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg; Potenzial- und Flächenanalyse, Pilotprojekte.
- Mobilitätsgarantie und Mobilitätspass
Einführung einer Mobilitätsgarantie als Leitbild im ÖPNV; Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung des Mobilitätspasses.
- ÖPNV-Strategie
Erarbeitung und Umsetzung der ÖPNV-Strategie 2030 zur Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030.
- Radinfrastruktur
Fertigstellung von mindestens 20 Radschnellwegen sowie des RadNETZ BW bis 2030.
- Landeskonzept für Mobilität und Klima
Das Landeskonzept Mobilität und Klima (LMK) stellt dar, wie die Landesregierung plant, in Baden-Württemberg eine attraktive, verlässliche, klimaschonende und barrierefreie, bezahlbare und sichere Mobilität zu ermöglichen. Dabei sollen die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg im Verkehrsbereich systematisch zügig, flächendeckend und wirkungsvoll umgesetzt werden. Die Realisierung finanzwirksamer Maßnahmen des LMK wird im Rahmen einer nachhaltigen und vorausschauenden Finanzpolitik erfolgen. Die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen bleibt dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten und wird in den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen entschieden.
- Moorschutz und Regeneration von Mooren
Die Reduzierung des Ausstoßes an THG-Emissionen durch organische Böden ist ein Beitrag zu den Klimaschutzzielen. Die Quantifizierung CO2-Bindungswirkung wiedervernässbarer Moore sei kurzfristig aber nicht möglich. Die CO2-Bindungswirkung entwickelt sich außerdem erst im Laufe der Zeit aus und hängt vom weiteren Verlauf des Klimawandels ab. Die klimatische Hauptwirkung ist zu sehen in der Vermeidung oder Verlangsamung von weiteren CO2-Nettoemissionen, die durch die Wiedervernässung entwässerter Moorböden erreicht werden kann. Der Moorschutz kann dabei unterteilt werden in naturschutzbasierten Moorschutz/Renaturierungen sowie Moorbodenschutz in Land- und Forstwirtschaft.