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(Berlin) - Die Mautgebühren für den Lkw-Verkehr sollen ab dem 1. Januar 2023 erhöht werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes billigte der Verkehrsausschuss am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Für die Jahre 2023 bis 2027 rechnet die Bundesregierung mit durchschnittlichen Lkw-Maut-Einnahmen in Höhe von 8,3 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber 7,64 Milliarden Euro im Jahr 2021.
Mit der Gesetzesnovelle sollen die Mautgebühren an die durch das Europäische Parlament und den Rat am 24. Februar 2022 verabschiedete Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 1999/62/EG, 1999/37/EG und (EU) 2019/520 hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch Fahrzeuge angepasst werden. Diese Änderungsrichtlinie weist nicht länger Höchstwerte, sondern Bezugswerte für die Anlastung der externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung aus, die überschritten werden dürfen, wenn die externen Kosten im jeweiligen EU-Mitgliedstaat tatsächlich höher liegen.
Union und AfD lehnen eine Mauterhöhung zum aktuellen Zeitpunkt ab. Die Transport- und Logistikbranche sei derzeit durch steigende Kraftstoffpreise und Lohnkosten sowie den Mangel bei Lkw-Fahrern stark belastet. Dies sei von der Branche in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu der Gesetzesvorlage deutlich gemacht worden. Die Transport- und Logistikbranche sei systemrelevant und müsse vielmehr entlastet werden.
Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass die neuen Mautsätze an das neue Wegekostengutachten angepasst würden. Mit dem Gesetz bekomme die Transport- und Logistikbranche die von ihr eingeforderte Planungssicherheit. Im kommenden Jahr werde mit einem weiteren Gesetz zudem die Maut auf den gewerblichen Lkw-Verkehr ab 3,5 Tonnen ausgedehnt. Bislang gilt die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Zudem werde wie im Koalitionsvertrag verabredet eine CO2-Bepreisung mit in die Maut aufgenommen und die Mehreinnahmen sollen verkehrsträgerübergreifend für Mobilität verwendet werden.