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(Springe) - Die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge wurde für Springe zum Verlustgeschäft und kostete den Steuerzahler 1,1 Mio. Euro, so der Bund der Steuerzahler in seinem am Dienstag vorgestellten Schwarzbuch 2022/23.
Besonders raffiniert wollte das Land Niedersachsen sein, um Erschließungsbeiträge für Einzelne zu senken und mehr Geld in die kommunalen Kassen zu bekommen. So erlaubt das Land seit dem 1. April 2017 seinen Kommunen, Straßenausbaubeiträge in Form wiederkehrender Beiträge zu erheben.
Anders als bei einmaligen Straßenausbaubeiträgen werden nicht mehr nur die unmittelbar von einer einzelnen Ausbaumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten, sondern Abrechnungseinheiten gebildet, die in der Regel aus mehreren Straßen oder ganzen Ortschaften bestehen. Die Kosten sämtlicher Ausbaumaßnahmen werden über mehrere Jahre auf alle in einer Einheit ansässigen Grundstückseigentümer verteilt und zwangsweise über ein Abo-Modell eingefordert.
Die Ratsmehrheit in Springe beschloss im Juni 2018 die rückwirkende Einführung der wiederkehrenden Beiträge zum 1. Januar 2018. Das Unheil nahm seinen Lauf: Tausende Widersprüche von Grundstückseigentümern gingen ein, die für das Jahr 2018 einen Beitragsbescheid erhalten hatten. Obwohl in der Stadt bis zu drei Vollzeitkräfte mit der Beitragserhebung betraut waren, kam es zu einem Bearbeitungsstau, dass die Stadt für die Folgejahre 2019 bis 2022 darauf verzichtete, Beitragsbescheide zu verschicken.
Außerdem fand sich die Stadt vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wieder, nachdem ein Eigentümer Normenkontrollklage eingereicht hatte. Springe unterlag und musste die Beitragssatzung ändern.
Wegen der Querelen konnte die Stadt seit 2018 lediglich Beitragseinnahmen von 800.000 Euro erzielen. Sämtliche in Zusammenhang mit der Beitragsumstellung ausgegebenen Gelder sind verloren. Die Stadt hat für externe Berater, Gerichts- und Prozesskosten und Verwaltungspersonal rund 1,1 Mio. Euro ausgegeben.
(Foto: Bund der Steuerzahler)