02.12.2005 - 23:59 Uhr
Franz Fischer
Nr. 795
343

Zahlreiche Unfälle durch Blitzeis

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(Landkreis Biberach) - Im gesamten Kreisgebiet des Landkreises Biberach verursachte Eisglätte durch einsetzenden Regen, der auf dem hart gefrorenen Boden sofort zu gefährlicher Eisglätte überfror, in der Nacht zum Samstag insgesamt 36 Verkehrsunfälle und teils erhebliche Verkehrsbehinderungen in der Zeit von 02.00 Uhr bis morgens gegen 10.30 Uhr.

Die Verkehrsunfälle verteilten sich im Kreisgebiet auf die Regionen Biberach (23), Laupheim (5) und Riedlingen (8). Überwiegend handelte es sich hierbei um Kleinstunfälle mit Sachschaden, jedoch wurden bei vier Verkehrsunfällen auch mehrere Personen verletzt.

Im Bereich Steinhausen / Ingoldingen mussten Verkehrsteilnehmer am Fahrbahnrand halten und das Eintreffen der Streufahrzeuge abwarten. Teilweise war auch für die Streufahrzeuge aufgrund der widrigen Straßenverhältnisse kein Durchkommen möglich, ebenso konnten die Einsatzfahrzeuge von Polizei und Rettungsdiensten nur mit mäßiger Geschwindigkeit die Einsatzorte sicher erreichen.

Eine Vielzahl von sogenannten Kleinstunfällen konnte nicht polizeilich aufgenommen werden, die Verkehrsteilnehmer tauschten die zur Schadensregulierung notwendigen Personalien selbst aus; im Übrigen zeigten sie Verständnis für die teilweise langen Wartezeiten.

Beim zentralen Notruf der Polizeidirektion Biberach gingen in der genannten Zeit 78 Notrufe und Mitteilungen ein; weitere Mitteilungen erfolgten über die "normale" Telefonnummer. Bei der integrierten Rettungsleitstelle in Biberach wurden von ca. 06.00 bis 10.30 Uhr 41 Einsätze im Zusammenhang mit dem Blitzeis bearbeitet, bei denen alle Rettungsdienste im Landkreis Biberach sowie Kräfte aus Memmingen, Bad Waldsee und Ehingen unterstützten.

Viele verletzte Personen, insbesondere durch Frakturen an den Extremitäten, Prellungen und Schürfwunden, wurden mit den Rettungswagen in die umliegenden Krankenhäuser verbracht. Die eingesetzten Rettungs- und Notarztwagen konnten vor allem in Biberach und Laupheim die Einsatzorte nur mit erheblichen Behinderungen erreichen.

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