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07.07.2022 - 18:42 Uhr
Franz Fischer Nr. 7840
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Franz Fischer
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Bundesverwaltungsgericht: Klimaschutz für neue Planungen verpflichtend
(Leipzig) - Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag erzielt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Teilerfolg. Die Richter bemängeln eine Stickstoffberechnung für ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Die Planung der damit verbundenen Straße ist rechtswidrig. Zudem muss der Klimaschutz bei allen neuen Planungen und Planfeststellungen berücksichtigt werden.
A 20 muss neu geplant werden
Die Küstenautobahn A 20 kann nun in Niedersachsen nicht wie geplant gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Donnerstag den Planfeststellungsbeschluss für ein erstes Teilstück zwischen Westerstede und Jaderberg für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ (Az.: BVerwG 9 A 1.21). Der BUND hatte gegen den Autobahnbau geklagt. Eine weitere Klage eines Landwirts wurde abgewiesen.
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bemängelte die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) Garnholt. Hier sei den Planern ein Fehler unterlaufen, ein Schwellenwert könnte überschritten werden. „Eine Beeinträchtigung des FFH-Gebiets kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.“ Der Planfeststellungsbeschluss ist damit rechtswidrig.
BUND trotzdem unzufrieden
Die niedersächsische BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner zeigte sich einerseits erfreut über die Entscheidung, war dennoch unzufrieden. Die Planungsfehler seien offensichtlich gewesen. Dass das Gericht zentrale Themen wie Klimaschutz und Bedarf „in keinster Weise berücksichtigt“ habe sei „ein Schlag ins Gesicht für die junge Generation“. Die A 20 sei eines der klimaschädlichsten Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan. Gerstner kündigte weiteren Widerstand gegen die Küstenautobahn an.
Grüne fordern Streichung von Autobahnen
Die Grünen in Niedersachsen begrüßten die Gerichtsentscheidung. Julia Willie Hamburg, Fraktionschefin im Landtag, forderte: „Der Baustopp muss jetzt von der Ampelkoalition in Berlin genutzt werden, den veralteten Bundesverkehrswegeplan als bisherige Grundlage für viele unsinnige Autobahnprojekte zügig zu überprüfen.“
Fridays for Future will neuen Verkehrswegeplan
Die Klimaschutzbewegung Fridays for Future erklärte an die Adresse von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP): „Jetzt heißt es den ganzen Verkehrswegeplan neu machen“.
Klimaschutz muss berücksichtigt werden
Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass es ausgiebig geprüft habe, ob das inzwischen geltende Klimaschutzgesetz berücksichtigt werden musste. Der Planfeststellungsbeschluss ist aus dem Jahr 2018. Damals sei das Gesetz noch nicht in Kraft gewesen. Bei den noch laufenden Planungen für weitere Teilstücke sehe das anders aus: „Für weitere Abschnitte der A 20 wird das Klimaschutzgesetz gelten“, sagte die Vorsitzende Richterin.