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(Neu-Ulm) – Der zweibahnige Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Neu-Ulm und der A 7 befindet sich kurz vor der Fertigstellung: Verkehrsteilnehmer, die von Nersingen kommend die Große Kreisstadt Neu-Ulm erreichen möchten, dürfen zukünftig nach dem Anschluss Nersingen mit der A 7 zweistreifig fahren. Aufgrund von anhaltenden Bauarbeiten jedoch nur mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und einem Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Auf der südlichen Richtungsfahrbahn können Verkehrsteilnehmer weiterhin nur einen Fahrstreifen nutzen. Dieser wird sich aufgrund der auszuführenden Bauarbeiten um eine Fahrspur nach rechts verschieben. Ab dem 24. Juni können auch Verkehrsteilnehmer, die von Neu-Ulm kommend nach Nersingen fahren, beide Fahrstreifen bis zur A 7 AS Nersingen nutzen.
Des Weiteren wird ab dem 24. Juni der Streckenabschnitt vom Kreisverkehr am Gewerbegebiet an der A 7 AS Nersingen bis zur Anschlussstelle Breitenhofen als Kraftfahrstraße ausgewiesen. Das heißt, es dürfen nur noch Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen, die Straße benutzen.
Ab den Sommerferien kann die zweibahnige Bundesstraße, sowie die Autobahnanschlussstelle vollständig befahren werden.
Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Verkehrsführung.