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(Berlin) - Der Bundestag stimmt am Dienstag, 31. Mai 2022, nach geplanter 90-minütiger Aussprache in zweiter Beratung über den Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ab.
Der Einzelplan 12 sieht für 2022 Ausgaben von 36,1 Milliarden Euro im Vergleich zu 36 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vor. Der Haushaltsausschuss hat den Etat von Minister Volker Wissing (FDP) in seinen Beratungen um 111 Millionen Euro aufgestockt. Im vergangenen Jahr standen dem Ministerium jedoch 41,35 Milliarden Euro zur Verfügung. Gekürzt wurde der Etat vor allem um nicht verbrauchte Mittel im Haushaltsjahr 2021.
Mehr Geld für Bundeswasserstraßen
Trotz des deutlich niedrigeren Etats sind höhere Ausgaben für die Bundeswasserstraßen vorgesehen: Für den Unterhalt 83,3 Millionen Euro (plus fünf Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre steigen um 15 auf 80 Millionen Euro. Für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen sollen in den kommenden Jahren 354 Millionen Euro und damit 118 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf geplant investiert werden. Zudem wurde das Förderprogramm für Motoren und die Modernisierung für die Binnenschifffahrt um zehn auf 40 Millionen Euro aufgestockt. Die Förderung soll technologieoffen erfolgen und auch Ammoniak- und Methanol-Antriebe umfassen.
Mehr Geld für die Schiene
Im Schienenverkehr sind unter anderem höhere Ausgaben von 31,5 Millionen Euro im Titel „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System)“ vorgesehen, der damit auf 612 Millionen Euro steigt. Die neu eingestellten Mittel sollen für die Planung des Digitalen Stellwerks Hamburg City genutzt werden. Dabei handle es sich um förderwürdige Bundesinfrastruktur. Weitere 21,5 Millionen Euro – und damit insgesamt 165 Millionen Euro – stehen im Titel „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ zur Verfügung. 7,4 Millionen Euro sollen in ein „Sofortprogramm zur Attraktivitätssteigerung für Bahnhöfe“, 14,1 Millionen Euro in ein „Sofortprogramm zur Barrierefreiheit auf Bahnhöfen“ fließen.
Mehr Geld für den Radverkehr
Aufgestockt wurde auch der Ansatz für die Radverkehrsförderung, und zwar um eine Million Euro. Für Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ sind neue Verpflichtungsermächtigungen für 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 42,7 Millionen Euro vorgesehen. Auch bei der Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs steigen die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre um 17,5 auf 22,9 Millionen Euro. Ebenfalls erhöhte Verpflichtungsermächtigungen – um 9,5 auf 13,1 Millionen Euro – sind für Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ etatisiert.
Mehr Geld für Fußgänger
Darüber hinaus wurde im Verkehrsetat ein neuer Titel „Förderung des Fußverkehrs“ mit einem Volumen von einer Million Euro geschaffen. Damit soll die Erstellung einer nationalen Fußverkehrsstrategie gefördert werden.
Mehr Geld für Flughäfen
Ebenfalls eine Million Euro wird für den neuen Titel „Zuschüsse für Investitionen zur Förderung von umweltfreundlichen Bodenstromanlagen an Flughäfen“ eingestellt. Damit solle dem Koalitionsvorhaben, einen klimaneutralen Flughafenbetrieb zu fördern, Rechnung getragen werden.
Mehr Geld für Flüchtlinge
Als Teil der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums beschloss der Haushaltsausschuss Ausgaben in Höhe von 90 Millionen Euro für die Koordination der Flüchtlingsverteilung durch das Bundesamt für Güterverkehr. Bislang war in diesem Titel eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30 Millionen Euro bewilligt worden.
Kürzungen bei Bundesstraßen
Gekürzt wurde unter anderem der Ansatz für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen), der mit 966,1 Millionen Euro um 22,8 Millionen Euro geringer ausfällt als im Regierungsentwurf.
Kürzungen bei der Autobahn GmbH
Ebenfalls zur Gegenfinanzierung gekürzt wurde in größeren Investitionstiteln wie den Investitionen der Autobahn GmbH. Dort sind mit 5,498 Milliarden Euro in diesem Jahr 13,3 Millionen Euro weniger eingeplant als im Regierungsentwurf; auch die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sinken um insgesamt 73 Millionen Euro.
Kürzungen bei Investitionen und Zuschüssen
Der Ansatz für Investitionen verringert sich insgesamt um 3,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Bundeszuschüsse werden um 1,9 Milliarden Euro gekürzt.
Kürzungen in der Verwaltung
Gegenfinanziert werden neue Ausgaben auch durch Kürzungen in der Verwaltung, u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Dienstreisen.