https://www.b30oberschwaben.de/
(Berlin / Stuttgart) - Der Bundesrat hat am Freitag einer Vorordnung zugestimmt, die es ermöglicht, dass autonome Fahrzeuge zukünftig auch außerhalb von Erprobungsvorhaben am alltäglichen Straßenverkehr teilnehmen können.
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) meinte dazu in der Länderkammer: „Für die Verkehrswende und den Klimaschutz spielt das autonome Fahren eine zentrale Rolle, etwa durch den Einsatz von Lieferrobotern im Güterverkehr oder bei der Erschließung ländlicher Regionen mit autonomen Ruftaxis und Bussen. Die jetzt beschlossene Verordnung ermöglicht einen technologischen Quantensprung auf diesem Gebiet. Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle ein, und ich freue mich, dass wir in Baden-Württemberg einen wesentlichen Beitrag dazu leisten konnten. Im Zentrum der Verordnung stehen Sicherheitsanforderungen. Das ist wichtig, weil es für neue Technologien nur Akzeptanz geben kann, wenn die Bevölkerung Vertrauen in sie hat.“
Die Verordnung zum autonomen Fahren sieht Anforderungen vor, die sowohl von den Fahrzeugen als auch von der Strecke erfüllt werden müssen. Darüber hinaus gibt es Regelungen bezüglich der Leitstellen, der sog. „Technische Aufsicht“. Wesentlicher Inhalt der Verordnung sind Vorgaben, die ein sehr hohes Sicherheitsniveau sicherstellen.