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(Eislingen) - Geschwindigkeitsbegrenzungen wie Tempo 30 sind eine effektive Möglichkeit, die Lärmbelastung und die Anzahl der Lärmspitzen zu verringern. Allerdings sind die Hürden für deren Anordnung aus Lärmschutzgründen sehr hoch.
Staatssekretärin Elke Zimmer MdL hat am internationalen Tag gegen den Lärm, am 27. April, die Stadt Eislingen/Fils besucht und mit Oberbürgermeister Klaus Heininger und dem Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg Martin Bachhofer die auf Basis eines Lärmaktionsplans vorgenommenen umfangreichen Lärmsanierungen wie Flüsterasphalt und Tempolimit in der Stuttgarter Straße besichtigt.
Staatssekretärin Elke Zimmer MdL erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung an den Bund, Erleichterungen bei der Anordnung von Tempo 30 in Städten auf den Weg zu bringen. Im Interesse der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner in den Städten müsse endlich eine Änderung der Rechtslage erfolgen, um Tempo 30 in Städten leichter und flächendeckend anordnen zu können. Der Schutz vor Straßenverkehrslärm sei Gesundheitsschutz in den Städten und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Auch an verkehrsstarken Straßen in den Städten hätten die Anwohnerinnen und Anwohner Anspruch auf eine gute Lebens- und Wohnqualität in der Stadt.
Zur Minderung des Straßenverkehrslärms trügen vor allem verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Tempo 30 und lärmmindernde Straßenbeläge bei. Der Lärmschutz profitiere zudem von der Verkehrswende und den Aktivitäten des Landes hin zu einer nachhaltigen und leisen Mobilität.
Martin Bachhofer, Landesgeschäftsführer vom BUND in Baden-Württemberg ergänzte: Das beste Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Lärm seien weniger Autos auf den Straßen und ein langsamerer Verkehr. Somit könnten Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen sowie die Unfallgefahren verringert werden. Öffentliche Räume gewönnen an Lebensqualität, was eine wichtige Voraussetzung für die so dringend notwendige Mobilitätswende sei.