Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Biberach / Äpfingen) - Anlässlich Halloween waren in der Nacht von Montag auf Dienstag insgesamt 69 Beamte im Einsatz. Diese führten in der Zeit von 22.00 Uhr bis 03.30 Uhr im gesamten Kreisgebiet Verkehrskontrollen durch, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Städte Biberach, Laupheim und Riedlingen, sowie auf der B 30 lag.
Die Beamten kontrollierten in dieser Zeit 602 Fahrzeuge und 1 250 Personen. Dabei wurden sieben Fahrer im Alter zwischen 22 und 53 Jahren festgestellt, die unter Alkoholeinfluss unterwegs waren. Bei vier weiteren Fahrern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren besteht ein Verdacht auf Drogenbeeinflussung. Fünf kontrollierte Personen sehen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz entgegen. 26 weitere Personen werden bei den Bußgeldbehörden wegen Ordnungswidrigkeiten angezeigt. An 33 Fahrzeugen wurden Mängel festgestellt, die behoben werden müssen. 13 Fahrer konnten vor Ort keinen Führerschein vorweisen.
Gegen 23.30 Uhr missachtete ein Pkw im Bereich der B 30 bei Äpfingen das Anhaltezeichen der Beamten und entfernte sich mit überhöhter Geschwindigkeit. Trotz Verfolgung und sofort eingeleiteter Fahndung konnte das Fahrzeug nicht mehr festgestellt werden.
Die Beamten kontrollierten in dieser Zeit 602 Fahrzeuge und 1 250 Personen. Dabei wurden sieben Fahrer im Alter zwischen 22 und 53 Jahren festgestellt, die unter Alkoholeinfluss unterwegs waren. Bei vier weiteren Fahrern im Alter zwischen 18 und 24 Jahren besteht ein Verdacht auf Drogenbeeinflussung. Fünf kontrollierte Personen sehen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz entgegen. 26 weitere Personen werden bei den Bußgeldbehörden wegen Ordnungswidrigkeiten angezeigt. An 33 Fahrzeugen wurden Mängel festgestellt, die behoben werden müssen. 13 Fahrer konnten vor Ort keinen Führerschein vorweisen.
Gegen 23.30 Uhr missachtete ein Pkw im Bereich der B 30 bei Äpfingen das Anhaltezeichen der Beamten und entfernte sich mit überhöhter Geschwindigkeit. Trotz Verfolgung und sofort eingeleiteter Fahndung konnte das Fahrzeug nicht mehr festgestellt werden.