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(Berlin / Hilden) - Nach einem Rechtsgutachten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland verstößt der aktuell gültige Bundesverkehrswegeplan 2030 gegen Unionsrecht und gegen deutsches Verfassungsrecht und ist damit ungültig. Im letzten Jahr versuchte der Umweltverband vor der Bundestagswahl und anschließend während der Koalitionsverhandlungen politisch Einfluss zu nehmen, um den Plan und alle Fernstraßenprojekte zu stoppen. Das betraf alle Autobahnen, Bundesstraßen und Ortsumfahrungen. Dem wurde nicht entsprochen. Nun haben die Umweltliebhaber ein Klageverfahren eingeleitet.
Besonders skandalös sei, dass die bundeseigene private Autobahn GmbH trotzdem weiter plane, kritisiert der BUND Hilden. Ihm ist die Verhinderung eines A 3-Ausbaus besonders wichtig. Nach den Forderungen der Umweltschützer müsse jetzt mit allen Mitteln die vorhandene Verkehrsinfrastruktur erhalten werden. Im Jahr 2030 würden völlig neue Anforderungen an die Mobilität gelten, die mit breiteren Straßen nicht zu bewerkstelligen seien.