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(Meckenbeuren) - Der Gemeinderat Meckenbeuren hat die dritte Stufe des Lärmaktionsplans abgesegnet. Eine Überarbeitung des bestehenden Planes war nicht notwendig. Zugleich richtete der Rat den Blick voraus auf die vierte Stufe. Aus der zweiten Stufe von 2017 konnten noch keine Maßnahmen umgesetzt werden. Jetzt sollen die Chancen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen besser stehen. Kommunen haben mit dem Kooperationserlass des Landes von 2018 ein Mittel zur Hand, um lärmmindernde Vorhaben besser umsetzen zu können.
Entsprechende Anträge aus Stufe 2 seien an die Verkehrsbehörde gestellt worden, so Ordnungsamtsleiterin Annette Beck. Laut Stellungnahmen zu Stufe 3 können sich das Landratsamt Bodenseekreis und das Regierungspräsidium Tübingen nun ergänzende Geschwindigkeitsbeschränkungen vorstellen. Sie beziehen sich auf Tempo 30 nachts im Bereich der Humboldtstraße bei Metzger Amann bis zum Wacholderweg und auf die Strecke südlich des EVS-Wegs, sodass sich hier die Lücken auf der B 30 schließen.
Abgelehnt wurde aus Tübingen eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die B 30 zwischen Reute und Siglishofen sowie für die B 467 zwischen Liebenau und Hirschach. Für letztere war Tempo 70 gefordert worden mit einer Berücksichtigung der L 333 bei Sibratshaus. Hier sollen in Stufe 4 ab Mitte 2023 zusätzliche Maßnahmen geprüft werden.
Kein Thema mehr war der Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge. Die Straßenbauverwaltung verwies auf die im Sommer erfolgte Belagssanierung der B 30. Weitere Maßnahmen würden allenfalls mittel- bis langfristig ins Auge gefasst.