10.12.2021 - 00:00 Uhr
Franz Fischer
Nr. 7605
462

Biberach und Weingarten dürfen sich jetzt Hochschulstadt nennen

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(Stuttgart) - 23 Städte und Kommunen in Baden-Württemberg profitieren von der flexibilisierten Regelung der Zusatzbezeichnung und dürfen die zusätzliche Bezeichnung nun auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen.

„Mit der Genehmigung von Zusatzbezeichnungen stärken wir unsere Kommunen, wir stärken ihre Identität, das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am Donnerstag. Zuvor hatte Minister Strobl in einer Videokonferenz 23 Städten und Gemeinden virtuell die Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung überreicht.

Genehmigt wurde u.a. die Zusatzbezeichnung „Hochschulstadt“ für Biberach an der Riß (Landkreis Biberach) und Weingarten (Landkreis Ravensburg). Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnung ab dem 1. Januar 2022 führen. „Acht Städte des Landes fühlen sich schon lange völlig zu Recht als Hochschulstädte und sollen sich zukünftig auch offiziell so nennen dürfen“, so Strobl.

Die Hochschule Biberach an der Riß hat ihre Schwerpunkte in Lehre und Forschung auf den Gebieten Bauwesen, Energie, Betriebswirtschaft und Biotechnologie. Die Hochschule Ravensburg-Weingarten mit Sitz im oberschwäbischen Weingarten ist tätig in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen. Ein Schwerpunkt bildet die Informationstechnologie.


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