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(Stuttgart) - Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Weichen für einen neuen Landesentwicklungsplan gestellt. Der Landesentwicklungsplan gibt den Rahmen und die Spielregeln für die Gestaltung der räumlichen Entwicklung vor.
Baden-Württembergs Kabinett hat sich auf seiner jüngsten Sitzung mit einem der größten Projekte der Landesregierung in dieser Legislaturperiode beschäftigt, der Erstellung eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP). Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi stellte dem Kabinett und im Anschluss auch den Regierungsfraktionen den Fahrplan für die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag vor.
Der Landesentwicklungsplan gibt den mehreren Fachbereichen und Planungsebenen in Baden-Württemberg Rahmen und Spielregeln für die Gestaltung der räumlichen Entwicklung vor. „Auch wenn sich der geltende Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2002 als robust erwiesen hat, ist er doch schon fast 20 Jahre alt und kann auf die zahlreichen Fragen und Aufgaben unserer Zeit nicht mehr immer die passenden Antworten geben. Mit dem neuen LEP legen wir fest, wie wir unser Land klug ordnen, wie wir Räume und Flächen nutzen und wo in Zukunft welche Aufgaben erbracht werden können“, so Razavi.
Klimaschutz, Verkehr, Wohnen und Digitalisierung zusammenbringen
Der LEP koordiniert die verschiedenen Raumnutzungsansprüche (zum Beispiel Wohnen, Energiegewinnung, Nahversorgung, Gewerbe, Verkehr, Freizeit oder Natur-und Artenschutz), greift ordnend ein, schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen und eröffnet Entwicklungschancen für die Teilräume.
„Der LEP bietet uns die Chance, die verschiedenen Herausforderungen unserer Zeit, wie Klimaschutz, Mobilität, Wohnraumversorgung und Digitalisierung, gemeinsam anzugehen und in ein gutes Miteinander zu bringen“, so Razavi. Die Leitplanken würden dabei so gesetzt, dass auf den folgenden Planungsebenen für die Regionalverbände und Kommunen noch genügend Spielräume für eine sachgerechte Ausgestaltung verbleiben.
Gute Erreichbarkeit auch ohne Auto in ganz Baden-Württemberg
Der LEP soll gleichwertige Lebensverhältnisse für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld in ganz Baden-Württemberg organisieren. Das bedeutet eine gute Erreichbarkeit aller wichtigen Einrichtungen - in den Verdichtungsräumen genauso wie im Ländlichen Raum. „Während die Erreichbarkeiten im alten LEP aus dem Jahr 2002 noch in Autostrecken gedacht wurden, kommen heute ganz neue Aspekte hinzu, wie die Digitalisierung und die Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote“, so die Ministerin. „Gerade für den Ländlichen Raum ergeben sich daraus ganz neue Entwicklungschancen als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort“ erklärte die Ministerin.
Neuer räumlicher Rahmen für den industriellen Wandel
Eine Voraussetzung für den Wohlstand in Baden-Württemberg ist die gute Wirtschaftsentwicklung in allen Teilen des Landes. Innovative Gewerbe, auch und gerade im ländlichen Raum, bilden das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft. „Wir müssen im neuen LEP einen guten Rahmen für den wirtschaftlichen Strukturwandel setzen: Wachstumsbranchen wie etwa die Logistik und Techniken im Zusammenhang mit der Elektromobilität in den Blick nehmen und günstige Ansiedlungsbedingungen schaffen“, so Razavi. Zugleich müssen die erhöhten Notwendigkeiten des Klimaschutzes berücksichtigt werden.
Umfassende Raumanalyse als erster Schritt
Wie Razavi weiter erläuterte, werden in einem ersten Schritt von externen Sachverständigen eine umfassende Raumanalyse sowie eine Evaluation des geltenden Landesentwicklungsplans vorgenommen. Die Vorarbeiten für die dazu notwendigen europaweiten Ausschreibungen laufen. In Abstimmung dazu sollen im kommenden Jahr vom Projektteam des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Überlegungen für ein erstes Plankonzept entwickelt werden.
Gemeinsame Erarbeitung und Information der Bürger
„Damit der LEP von einem breiten Konsens getragen werden kann, wird die Plan-Erarbeitung von Anfang an transparent gestaltet“, so Razavi. „Alle wesentlichen Akteure werden eingebunden sowie die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informiert und mitgenommen.“ Zum Zeitplan erklärte die Ministerin: „Wir wollen mit diesem Mammutprojekt in dieser Legislaturperiode soweit wie möglich kommen, deshalb gehen wir das konsequent an.“ Zur Finanzierung wurden vom Landtag für die Jahre 2021 bis 2027 insgesamt 15 Millionen Euro bewilligt.