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12.10.2021 - 19:58 Uhr
Franz Fischer Nr. 7490
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Franz Fischer
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Maßnahmenentwurf für den ÖPNV der Zukunft vorgestellt
(Stuttgart) - Damit Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral wird, müssen die Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr bis 2030 verdoppelt und der ÖPNV massiv ausgebaut werden. Das Kabinett beschloss nun einen Strategieentwurf mit 133 Maßnahmen.
Ziel Klimaneutralität
„Baden-Württemberg bekennt sich zum Klimaschutz. Wir wollen das führende Klimaschutzland werden. Im Klimaschutzgesetz haben wir ein klares Ziel verankert: Bis 2040 wollen wir in Baden-Württemberg volle Klimaneutralität erreichen. Zum Klimaschutz gehört eine neue, nachhaltige Mobilität. Dazu müssen wir die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis 2030 verdoppeln“, so der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl am Dienstag in Stuttgart. Zuvor hatte das Kabinett den Entwurf für die ÖPNV-Strategie 2030 zur Anhörung freigegeben.
133 Maßnahmen für den ÖPNV
Insgesamt umfasst die ÖPNV-Strategie 2030 mehr als 130 Maßnahmen in zehn relevanten Handlungsfeldern des öffentlichen Verkehrs. Die zehn Handlungsfelder umfassen: Leistungsangebot, vernetzte Mobilität, Vorrang für den ÖPNV vor dem Auto, Infrastruktur für den ÖPNV, Betrieb sowie Qualität und Fahrzeuge, Tarif und Vertrieb, Kommunikation und Mobilitätskultur, Rechts- und Finanzierungsrahmen, Organisation und Strukturen.
So sieht der aktuelle Entwurf etwa eine Bevorrechtigung des ÖPNV gegenüber dem Kfz-Verkehr an Ampeln, die Einrichtung von Busspuren, Pförtnerampeln und die Erstellung eines Landesleitfadens für Straßenverkehrsbehörden bis 2024 vor. 2026-2030 sollen Schnellbusse eigene Fahrspuren bekommen, etwa auf Schnellstraßen und insbesondere an überlasteten Straßen. Wo Busspuren zusätzlich auf längeren Strecken eingeführt werden, soll zeitlich begrenzt die Öffnung für weitere umweltfreundliche Fahrzeuge und eine Mitnutzung durch den Radverkehr berücksichtigt werden. In Gemeinden, Städten, Stadtteilen und Teilorten wird eine Neuaufteilung des Verkehrsraums zugunsten des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs, von Grünflächen und Aufenthaltsbereichen angestrebt. Langfristig soll dem Kfz-Verkehr dort immer weniger Fläche zur Verfügung stehen und neben Straßenfläche, Parkfläche entfallen. Die Nutzung öffentlich zugänglicher Parkfläche wird zur Mitfinanzierung des Öffentlichen Verkehrs bepreist und wesentlich teurer werden. Zwischen Flächen der öffentlichen Hand und Privatflächen wird nicht unterschieden.
Mobilitätsgarantie als zentrale Maßnahme
Eine der zentralen Maßnahmen ist die Mobilitätsgarantie im ÖPNV. Verkehrsminister Winfried Hermann: „Der flächendeckende und massive Ausbau des ÖPNV-Angebots durch spürbare Fahrplan- und Taktverdichtungen ist ein wesentlicher Hebel zur Verdoppelung des ÖPNV. Mit der Mobilitätsgarantie als verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr von 5 bis 24 Uhr wollen wir sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum den ÖPNV als attraktives Angebot aufwerten und damit einen deutlichen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen. Bis 2026 müssen wir sicherstellen, dass man mit Bus und Bahn zuverlässig und nachhaltig unterwegs sein kann - im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum mindestens alle 30 Minuten.“ Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben im Juni 2021 den Bund einstimmig aufgefordert, bis 2030 jährlich zusätzlich 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau des ÖPNV bereitzustellen.
Mobilitätspass zur Finanzierung und Straßenentlastung
Alle zuständigen Akteure müssten sich stärker an der Finanzierung zur Stärkung des ÖPNV beteiligen. Den Kommunen werde die Landesregierung daher das Instrument des Mobilitätspasses anbieten. Er soll Kommunen, Landkreisen und Kommunalzusammenschlüssen die Möglichkeit bieten, zusätzliche Mittel für den massiven Ausbau des ÖPNV in beliebiger Höhe von seinen Bürgerinnen und Bürgern einzunehmen und Anreize setzen, um die Straßen in den Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten.
Die Einführung des Mobilitätspasses steht als wichtige Maßnahme im Entwurf der ÖPNV-Strategie 2030. Gemeinsam mit ausgewählten Landkreisen und Kommunen als Pionierregionen soll in den nächsten Monaten die Umsetzung des Mobilitätspasses und der Mobilitätsgarantie partnerschaftlich vorbereitet werden.
Verbände können Stellung nehmen
In den nächsten Wochen haben die Verbände und zuständigen Akteure nun Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf der ÖPNV-Strategie 2030 beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg einzubringen. Kein Mitspracherecht haben Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus finden Informationsveranstaltungen in den vier Regierungsbezirken in Baden-Württemberg statt, um den vor Ort im ÖPNV aktiven Akteuren eine Möglichkeit für Fragen und Anregungen zum Anhörungsprozess zu geben. Danach wird der Entwurf mit den Stellungnahmen erneut vom Ministerrat beraten. 2022 soll der Umsetzungsprozess beginnen.
In drei Schritten zur ÖPNV-Strategie 2030
In drei Phasen erarbeitet das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gemeinsam mit den ÖPNV-Akteurinnen und Akteuren im Land die ÖPNV-Strategie 2030 mit dem Ziel, die Verdoppelung der Fahrgastnachfrage bis 2030 maßgeblich zu unterstützen.
In einer ersten Phase zwischen Juli und Dezember 2020 hat die ÖPNV-Zukunftskommission, bestehend aus 20 Vertreterinnen und Vertretern der Aufgabenträger, der Stadt- und Landkreise, der Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbünde, des Fahrgastbeirats, der Gewerkschaften und der Wissenschaft konkrete Teilziele sowie vielfältige und weitreichende Empfehlungen in zehn relevanten Handlungsfeldern des ÖPNV im Konsens formuliert und über alle Handlungsfelder hinweg insgesamt 130 konkrete Einzelmaßnahmen gelistet, die den ÖPNV in Baden-Württemberg bis 2030 maßgeblich stärken sollen. Diese wurden im Januar 2021 öffentlich vorgestellt und diskutiert und bildeten das zentrale Rückgrat für die weitere Ausarbeitung der ÖPNV-Strategie 2030.
Aktuell befindet sich die Erarbeitung der Strategie in der zweiten Phase. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. Oktober 2021 startete ein extensiver Anhörungsprozess zum Entwurf. Als Expertengremium werden erneut die Mitglieder der ÖPNV-Zukunftskommission eingebunden. Im Nachgang wird die Strategie nochmals überarbeitet und final dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt.
In der dritten und letzten Phase des Strategieprozesses startet im Frühjahr 2022 deren Umsetzung mit einer Auftaktveranstaltung. Darauf aufbauend werden Gespräche mit den ÖPNV-Akteuren vor Ort geführt, um zu erörtern, wie die Umsetzung der ÖPNV-Strategie 2030 vor Ort konkret angegangen und gewährleistet werden kann.