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(Berlin) – Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßte am Freitag die Bußgeldnovelle im Bundesrat: „Der heutige Beschluss ist gut für Eltern und Kinder sowie für ältere Menschen und ein Fortschritt für die Verkehrssicherheit. Es gibt heute zu viele Menschen, die Rasen und Falschparken als Kavaliersdelikte ansehen. Derartige Verkehrsverstöße behindern und gefährden aber die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.“
Der Bundesrat stimmte am Freitag der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach langwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern vorgelegten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zu. Die Änderungen treten drei Wochen nach Verkündung des neuen Bußgeldrahmens in Kraft.
Der überarbeitete Bußgeldkatalog flankiert die bereits im April 2020 in Kraft getretenen neuen Regeln für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Radverkehrsnovelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und verleiht diesen den erforderlichen Nachdruck. Ziel der Neuregelungen ist mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. Die Sanktionen werden spürbarer. Im europäischen Vergleich bleiben die Bußgelder aber moderat.
Auch die weiteren Änderungen haben vor allem den Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Blick. Lkw dürfen zukünftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, sonst drohen 70 Euro Bußgeld. Falsches Parken oder Halten wird deutlich teurer. Wer unzulässig auf Rad- oder Gehwegen parkt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro. Gleiche Bußgelder können auch für das Parken und das Halten auf markierten Radfahrstreifen oder in zweiter Reihe sowie für das Parken auf Flächen zum Laden von E-Autos oder auf Carsharing-Parkplätzen fällig werden. Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese befährt und wer vorschriftswidrig mit Fahrzeugen Gehwege, linksseitige Radwege oder Seitenstreifen benutzt, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen.
Die Regelungen kommen der Verkehrswende zu Gute.
09.10.2021 15:19 Uhr
Wenn Lkw zukünftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen, wird es zu massiven Verkehrsbehinderungen und Rückstaus kommen.