Bundesstraße 30 in Oberschwaben
https://www.b30oberschwaben.de/
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(Laupheim / Biberach) - Weihnachten vor zwei Jahren. Eine 21-jährige kracht nachts bei Laupheim in die Leitplanken und bleibt gegen die Fahrtrichtung auf der Überholspur stehen. Die Scheinwerfer sind demoliert oder ausgeschalten auch die Warnblinkanlage funktioniert nicht. Wenig später kommt eine Gruppe junger Leute vorbei und hält etwa 70 m weiter von der Unfallstelle entfernt. Eine 20-jährige läuft zu dem Auto der verunglückten, die zu dieser Zeit in der Autotür steht. Plötzlich kommt ein 34-jähriger BMW - Fahrer auf der Überholspur auf sie zugerast. Als er die Warnblinklichter auf dem Seitenstreifen sieht bremst er. Nun taucht plötzlich das Hindernis auf seiner Spur auf. Für eine Vollbremsung ist es zu spät. Er versucht auszuweichen. In diesem Moment versucht sich die 21-jährige in Sicherheit zu bringen, läuft über die rechte Fahrbahn, wird erfasst und 70 m durch die Luft geschleudert. Die 20-jährige bringt sich hinter dem Unfallwagen in Sicherheit. Ein weiterer Zeuge läuft ebenfalls über die rechte Fahrbahn zur Böschung. Er entkommt dem BMW noch um Haaresbreite. Für die 21-jährige kommt jede Hilfe zu spät.
Rechtlich sei der Fall klar, sagte Staatsanwalt Martin Resnik zum Unfallhergang: "Es ist eine fahrlässige Tötung mit einer Mitverschuldung der Getöteten." Der Angeklagte war zwischen 135 und 145 Stundenkilometer unterwegs. Nach dem Gesetz darf allerdings nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb des Sichtfeldes angehalten werden kann. Demnach hätte er höchstens 56 bis 67 km/h fahren dürfen. Richter Veiko Böhm beachtete schließlich bei der Urteilsverkündung die Verkettung der unglücklichen Umstände und verhängte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das heißt, begeht der Angeklagte während einer zweijährigen Bewährungszeit eine Straftat, muss er eine Geldbuße bezahlen. Außerdem muss er 2 000 Euro an die Notfallseelsorge Biberach zahlen.
Rechtlich sei der Fall klar, sagte Staatsanwalt Martin Resnik zum Unfallhergang: "Es ist eine fahrlässige Tötung mit einer Mitverschuldung der Getöteten." Der Angeklagte war zwischen 135 und 145 Stundenkilometer unterwegs. Nach dem Gesetz darf allerdings nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb des Sichtfeldes angehalten werden kann. Demnach hätte er höchstens 56 bis 67 km/h fahren dürfen. Richter Veiko Böhm beachtete schließlich bei der Urteilsverkündung die Verkettung der unglücklichen Umstände und verhängte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das heißt, begeht der Angeklagte während einer zweijährigen Bewährungszeit eine Straftat, muss er eine Geldbuße bezahlen. Außerdem muss er 2 000 Euro an die Notfallseelsorge Biberach zahlen.