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(Stuttgart) - Mit dem Mobilitätspass beabsichtigt die Landesregierung den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, zusätzliche Gelder für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu gewinnen und Straßen in Städten und Gemeinden vom Autoverkehr zu entlasten, so die Antwort des Ministeriums für Verkehr auf eine Anfrage der SPD.
Das Land beabsichtigt demnach den Kommunen eine Wahlmöglichkeit zwischen drei konkreten und weiteren denkbaren Einnahmenmöglichkeiten zu eröffnen: eine Bürger*innen-Abgabe (Bürgerticket), Kfz-Halter*innen-Abgabe (Nahverkehrsabgabe), Kfz-Nutzer*innen-Abgabe (Straßennutzungsgebühr) und eine Arbeitgeber*innen-Abgabe.
Im Gegenzug sollen Bürgerinnen und Bürger mit dem Mobilitätspass ein persönliches ÖPNV-Guthaben in gleicher Höhe erhalten, das allerdings nur für den Kauf von ÖPNV-Zeitkarten eingelöst werden kann. Einzelfahrscheine sind nach aktuellem Stand in der Regel weiterhin in voller Höhe von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlen. Wer den ÖPNV nicht mit einer Zeitkarte nutzt oder nutzen kann, bezahlt die Abgabe dann trotzdem und erhält keine Gegenleistung. Zahlen könnten auch Unternehmen.
Während das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen bereitet, obliegt es den Kommunen das Fahrangebot im ÖPNV zu organisieren und die Abgabe zu erheben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Fahrangebot im ÖPNV, etwa mit zusätzlichem Angebotsausbau, Taktverdichtung oder Nulltarif im Stadtverkehr oder für alle. Zumindest sind Landesvorgaben einzuhalten.
Das Land klärt aktuell grundsätzliche inhaltliche und rechtliche Fragen. Das Verkehrsministerium plant im Jahr 2022 mit dem Gesetzgebungsprozess zu starten, um ab dem Jahr 2023 den ersten Kommunen die Anwendung des Mobilitätspasses zu ermöglichen.
Durch den Angebotsausbau soll nicht nur der ÖPNV attraktiver werden, auch Straßen in Städten und Gemeinden sollen vom Autoverkehr entlastet werden. Mit der Mobilitätsgarantie entstehe ein verlässliches Angebot im ÖPNV von 5 bis 24 Uhr im städtischen und ländlichen Raum, als Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Öffis. Es soll für alle Orte mit einem Ortsschild gelten, damit Menschen ihren Wohnort, Arbeitsort oder den Ort für Besuche und Erledigungen mindestens alle 15 Minuten im Ballungsraum und im ländlichen Raum mindestens alle 30 Minuten mit Öffis erreichen können.
Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt, so schnell wie möglich klimaneutral zu werden, so das Ministerium. Im kommenden Jahr werden die Kosten für die Umsetzung ermittelt.
Finanzierungsmodelle
Bürger*innen-Abgabe (Bürgerticket)
Die Abgabe soll von allen Bürgerinnen und Bürgern als Pauschale erhoben werden. Realistisch ist eine Höhe von ca. 200 Euro pro Jahr in Städten und wesentlich mehr im ländlichen Raum, aufgrund der dünneren Besiedlung und weiterer Wege. Der ehemalige Umweltbundesamt-Verkehrsexperte Axel Friedrich kalkulierte für die Stadt Tübingen eine jährliche Pro-Kopf-Abgabe von ca. 200 Euro für Einwohner ab 18 Jahren.
Kfz-Halter*innen-Abgabe (Nahverkehrsabgabe)
Von Haltern von Kraftfahrzeugen soll eine Pauschale erhoben werden. Ob die Abgabe pro Halter oder für jedes Fahrzeug anfällt, ist aktuell unklar. Sicher ist, dass die Nahverkehrsabgabe höher liegen muss, als eine Pro-Kopf-Pauschale. Kraftfahrzeuge sind alle Fahrzeuge mit Motor. Darunter fallen auch Lkw und Lieferwagen.
Kfz-Nutzer*innen-Abgabe (Straßennutzungsgebühr)
Von Nutzerinnen und Nutzern von Kraftfahrzeugen soll eine Pauschale erhoben werden. Ob zwischen Fahrer, Beifahrer und Mitfahrer unterschieden wird, ist aktuell unklar. Wie Beifahrer und Mitfahrer ermittelt werden sollen, ist fraglich. Vermutlich wird die Abgabe nur von Fahrern erhoben, also von jedem, der einen gültigen Führerschein für ein Kraftfahrzeug besitzt. Sicher ist, dass die Abgabe höher liegen muss, als eine Pro-Kopf-Pauschale.
Arbeitgeber*innen-Abgabe
Von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern soll eine Pauschale erhoben werden. In diesem Fall zahlen wenige für viele. Die Abgabe würde entsprechend teuer. Auf große Arbeitgeber könnten schnell sechsstellige Beträge im Jahr zukommen.