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(Stuttgart) - „Tempo 30 einfach ermöglichen!“ fordert der VCD-Landesverband Baden-Württemberg. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen und die Hintergründe zu erläutern, fand am Donnerstag in der Reihe „VCD-Online“ eine Digitalkonferenz zum Thema statt. Vorgestellt wurden das Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) und Ideen, wie die Bundesgesetzgebung für Mobilität vereinfacht werden kann.
Diskussionsteilnehmerinnen auf dem Podium waren Dr. Julia Metz von der Klimastiftung in Berlin, Marlis Heck vom Landesvorstand VCD Baden-Württemberg und Marion Laube, langjähriges Mitglied des VCD-Bundesvorstands und gleichzeitig des VCD-Landesvorstandes Berlin.
Die Input-Referate von Marlis Heck zum Thema Bundesmobilitätsgesetz - ein Vorschlag des VCD Bundesvorstands für die neue Regierung ab Dezember 2021, sowie von Dr. Julia Metz zum Thema Stresstest Bundesverkehrswegeplan und Mobilität vor Ort boten einen guten Einstieg in die Thematik.
Dabei wurde klar, dass der VCD sehr grundsätzlich an der Gesetzgebung Zweifel hat, Änderungen vornehmen will und ergänzend verfolgt die Klimastiftung das Ziel schnell Änderungen herbeizuführen, die für Kommunen einen größeren Handlungsspielraum bieten.
So forderte Dr. Julia Metz von der Klimastiftung die Modifizierung des § 45 der Straßenverkehrsordnung, weil hier explizit für Kommunen nur ein Handeln möglich wird, wenn „Gefahr im Verzug“ ist. Das heißt zum Beispiel, dass heute eine Kommune nicht flächendeckend Tempo 30 anordnen kann, sondern sie müsse begründen, warum jeweils ohne Tempo 30 eine Gefahr drohe.
Marlis Heck erläuterte die Position des VCD, dass mit Hilfe des BuMoG ein Rahmen mit Zielen für Sicherheit, Klima- und Umweltschutz u.m. geschaffen werden solle. Dieses umzusetzen sei tatsächlich ein längerfristiges Projekt. Es wurde deutlich, dass die beiden Akteure sich optimal ergänzen, indem die Klimastiftung Vorschläge publiziert, die kurzfristig den Handlungsspielraum für Kommunen erhöhen und der VCD mit dem BuMoG einen Vorschlag für eine langfristige Reform des deutschen Verkehrsrechts unterbreitet. In beiden Fällen soll Kommunen mehr Freiheit gegeben werden, um Klimaziele schneller und breiter zu erreichen, als es durch die jetzige Bundesgesetzgebung möglich ist.
Marion Laube erzählte lebhaft wie der VCD zusammen mit dem Städtetag beim Bund schon seit Jahren Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts fordert, dies aber bundesweit immer noch keine Mehrheit findet.
Beim Thema Bundesverkehrswegeplan, der eine Liste von Bundesverkehrsprojekten darstelle, sind die Handlungsansätze der beiden Verbände ergänzend, im Ziel sind sie sich einig: Die Liste muss neu priorisiert werden. Bisher erfolge keine erneute Bewertung der Projekte, wenn sie dann endlich umgesetzt werden. Julia Metz fordert in der Publikation „Stresstest Bundesverkehrswegeplan“ eine insgesamt neue Priorisierung der Projekte anhand von aktuellen Klima- und Umweltschutzzielen, die bis 2024 abgeschlossen sein soll. Marlis Heck stellte den Bundesverkehrswegeplan als Fehlentwicklung dar, die es grundsätzlich zu überdenken gelte, zumindest müsse jedes Projekt vor Ausführung an den aktuellen Vorgaben von ratifizierten Gesetzen, wie etwa dem Abkommen von Paris, gemessen werden. Nur weil Projekte auf dieser Liste stünden, seien sie Jahre nach der Bedarfsanmeldung nicht notwendig.
Nun komme es darauf an, dass die Bundestagswahlkandidaten mit Fragen zu diesen Themen konfrontiert werden, dass sie zu diesen Themen Stellung beziehen. Daher forderte Marlis Heck: „Fragen Sie vor Ort Ihre Kandidaten, wie sie sich dazu in einem neuen Bundestag verhalten werden“.