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(Meckenbeuren) - Strafrechtlich wird sich ein 63-jähriger Autofahrer verantworten müssen, der am Mittwochabend in der Hauptstraße (B 30) von Polizeibeamten kontrolliert wurde. Die Beamten nahmen bei der Überprüfung Alkoholgeruch wahr. Da sich der Verdacht bei einer Atemalkoholmessung bestätigte, wurde bei dem Mann in einem nahegelegenen Krankenhaus eine Blutentnahme veranlasst.
Des Weiteren konnten die Ermittler in Erfahrung bringen, dass dem Mann die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland, aufgrund einer zurückliegenden Trunkenheitsfahrt, aberkannt worden war. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Neben der Untersagung der Weiterfahrt stellten die Beamten die Fahrzeugschlüssel sicher. Die Ehefrau muss als Fahrzeughalterin ebenfalls mit einer Anzeige rechnen, weil sie es zuließ, dass der 63-jährige ohne Fahrerlaubnis mit ihrem Auto fuhr.
Alkoholisiert mit seinem Pkw unterwegs war auch ein 28-jähriger, der gegen 18.30 Uhr im Bereich der Ortsdurchfahrt Meckenbeuren kontrolliert wurde. Bei der Überprüfung des jungen Mannes stellten die Beamten Alkoholgeruch fest und veranlassten, nachdem die Atemalkoholmessung einen Wert von 1,1 Promille ergab, in einem nahegelegenen Krankenhaus die Entnahme einer Blutprobe. Der 28-jährige musste seinen Führerschein abgeben. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Auf ihn kommt ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr zu.