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(Friedrichshafen) - Der Entwurf eines neuen Lärmaktionsplans für Friedrichshafen liegt vom 23. November bis 21. Dezember öffentlich aus. Stellungnahmen können bis zum 21. Dezember abgegeben werden.
Alle fünf Jahre sind Lärmaktionspläne zu überprüfen. Dieser Vorgabe folgte die Stadt nun zum zweiten Mal. In einer dritten Stufe soll der Lärmaktionsplan dazu beitragen, Belastungen an bestehenden Lärmquellen zu entschärfen.
Im Erläuterungsbericht des Entwurfs des neuen Plans wird das Ergebnis der Überprüfung der Bundes- und Landesstraßen dokumentiert und erklärt. Außerdem schlägt die Verwaltung Maßnahmen zur Lärmminderung vor. An zwei neu festgestellten Lärmschwerpunkten, der B 30 (Paulinenstraße) und der L 328a (Bodenseestraße) kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Stundenkilometer in der Nacht in Betracht.
Da bei den Gemeinde- und Kreisstraßen seit 2018 auf Grund von zahlreichen Baustellen, des zusätzlichen Baustellenverkehrs zum Bau der B 31 neu und zuletzt der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Mobilität repräsentative Verkehrszählungen nicht möglich waren, wurden Gemeinde- und Kreisstraßen noch nicht bewertet. Die Gemeinde- und Kreisstraßen sollen dann in der 2021/2022 einzuleitenden vierten Stufe des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden.
Der Entwurf des neues Lärmaktionsplans liegt vom 23. November bis 21. Dezember 2020 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums können alle Unterlagen im städtischen Verwaltungsgebäude in der Riedleparkstraße 1 im Foyer des Erdgeschosses, Eingang Riedleparkstraße, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr möglich, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Telefon (0 75 41) 2 03 46 42 oder 2 03 46 41. Besucherinnen und Besucher werden abgeholt. Außerdem stehen die Unterlagen online ab 23. November unter www.lap.friedrichshafen.de zum Download zur Verfügung.
Stellungnahmen und Anregungen können bis einschließlich 21. Dezember 2020 in schriftlicher Form an die Stadt Friedrichshafen, Amt für Stadtplanung und Umwelt, Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt, Riedleparkstraße 1, 88045 Friedrichshafen oder per E-Mail an j.schock@friedrichshafen.de sowie zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadtverwaltung Friedrichshafen eingereicht werden.