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(Meckenbeuren) - Eine kurzzeitige Flucht vor der Polizei schützte einen 32-jährigen Motorrollerfahrer nicht vor der Strafverfolgung. Eine Polizeistreife wollte den Zweiradlenker am Montagabend kurz vor 19 Uhr in der Hauptstraße (B 30) kontrollieren. Der Mann reagierte jedoch nicht auf die Anhaltezeichen des Polizeifahrzeugs, sondern überholte einen vor ihm fahrenden Pkw und fuhr über die Berblingerstraße in die Graf-Zeppelin-Straße davon. Am Ende der Straße entkam er zunächst aufgrund eines Pollers, der dem Streifenwagen die Weiterfahrt versperrte.
Im Rahmen der anschließenden Fahndung konnte in der Nähe des Bahnhofs zunächst der abgestellte Roller und kurz danach, dank eines Zeugenhinweises, in einiger Entfernung auch der 32-jährige angetroffen werden.
Den Beamten gegenüber stritt er zunächst ab, überhaupt ein Zweirad zu besitzen. Die Überprüfung des Versicherungskennzeichens am Roller entlarvte jedoch den Mann als Fahrzeughalter. Nachdem bei dem 32-jährigen erhebliche Anzeichen einer Alkoholisierung erkennbar waren und ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von über 1,7 Promille ergab, musste er sich im Anschluss in einem Krankenhaus zwei Blutproben entnehmen lassen.
Der Mann gelangt nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige, da er den bisherigen Ermittlungen zufolge auch nicht im Besitz der zum Führen des Motorrollers erforderlichen Fahrerlaubnis ist.