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(Hochdorf) - Über den Planentwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans beriet der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Gemeinde Hochdorf ist gesetzlich verpflichtet einen Lärmaktionsplan zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprüfen. Hintergrund ist das hohe Verkehrsaufkommen bei Unteressendorf auf der B 30. Nur dort wird im Gemeindegebiet der Schwellenwert für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans erreicht. Bereits zum dritten Mal befasst sich die Gemeinde mit der Thematik. Gegenüber dem vorherigen Plan hat sich laut Verwaltung nichts geändert. Sie befürwortet weiterhin auf der B 30 bei Unteressendorf zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr früh ein Tempolimit auf 80 km/h und zur Kontrolle einen stationären Blitzer. Den Antrag auf Umsetzung dieser Maßnahme hat die Verwaltung aus Kostengründen vorerst zurückgezogen. Nachdem die dritte Stufe der Lärmaktionsplanung beendet ist und der überarbeitete Plan vorliegt, will die Gemeinde den Antrag erneut stellen. Zuvor wird der Berichtsentwurf vom 28. August bis 2. Oktober öffentlich ausgelegt.