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(Berlin) - Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen und für die Eisenbahnen des Bundes um weitere 3 dB(A) absenken.
Dazu erklärte Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, am Montag in Berlin: „In Zukunft wird es für die Anwohner an Straßen und Schienenstrecken leiser, denn Lärmschutz ist jetzt schon bei geringerer Geräuschbelastung möglich.“
Grundsätzlich wird beim Lärmschutz zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung unterschieden. Wenn Straßen neu oder ausgebaut werden, sind Lärmschutzmaßnahmen Teil der Lärmvorsorge. Betroffene haben darauf einen gesetzlichen Anspruch. An bestehenden Bundesfernstraßen greift der Lärmschutz dagegen nur im Rahmen der Lärmsanierung. Wird der Auslösewert überschritten, können Anwohner einen Antrag stellen. Abhängig vom Einzelfall ist eine Reihe von Maßnahmen möglich: Vom Einbau von Lärmschutzfenstern bis hin zum Bau von Lärmschutzwällen und -wänden. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. Ein rechtlicher Anspruch auf Umsetzung besteht für Betroffene nicht.
Die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen werden zum 1. August 2020 gesenkt. Die entsprechende Absenkung für die Schienenwege soll im Rahmen des Haushalts 2021 festgelegt werden. Damit gelten für Straße und Schiene auch weiterhin dieselben Auslösewerte. Anwohner von Bundesstraßen und Autobahnen können ab dem 1. August 2020 Anträge einreichen. Im Fall der Bundesschienenwege werden dagegen alle Strecken schalltechnisch neu bewertet und erhalten gegebenenfalls schneller Lärmschutz.
Die genauen Auslösewerte für die Lärmsanierung hängen von der Nutzungsart des Gebietes ab. Zum Beispiel müssen bei Wohngebieten künftig anstelle von 57 dB (A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht überschritten sein, damit Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.
Der Bund verbesserte die Lärmsanierung im vergangenen Jahrzehnt bereits mehrfach: Für Bundesfernstraßen wurden die Auslösewerte bereits im Jahr 2010 um 3 dB(A) gesenkt, für Eisenbahnen des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 um 5 bzw. 3 dB(A). Das bedeutet für die Straße, dass die Auslösewerte insgesamt um 6 dB(A) gesenkt worden sind - das ist eine Minderung des Lärms, den das menschliche Gehör empfindet, um rund ein Drittel. Im Fall der Schiene wurden die Auslösewerte insgesamt um 11 dB(A) gesenkt - also um mehr als die Hälfte des empfundenen Lärms.
Seit Einführung der freiwilligen Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen im Jahr 1978 hat der Bund insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro investiert. Seit 2015 stellt der Bund jährlich rund 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Die freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gibt es seit 1999. Seitdem hat der Bund insgesamt über 1,4 Milliarden Euro investiert. Im Jahr 2020 stehen rund 139 Millionen Euro zur Verfügung.