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(Bad Waldsee) - Über den Ersatzneubau des Urbachviadukts bei Bad Waldsee beriet der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Wie berichtet, ist der Viadukt im Zuge der B 30-Ortsumfahrung in die Jahre gekommen. Eine Sanierung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll. Das Regierungspräsidium plant deshalb einen Ersatzneubau. Dazu legte es der Stadt zwei Varianten vor: Ein Ersatzneubau nördlich oder südlich des bestehenden Bauwerks.
Zu beraten hatte das Gremium vor allem über die bevorzugte Variante. In der Sitzungsvorlage gab die Stadtverwaltung der nördlichen Variante den Vorzug. Die nördliche Variante betrifft Flächen die sich bereits im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Die südliche Variante betrifft dagegen Flächen in privater und öffentlicher Hand. Außerdem rücke das neue Viadukt näher an die Reithalle heran. Die nördliche Variante erscheine insgesamt konfliktärmer. Dieser Auffassung folgte der Rat mit großer Mehrheit.
Neben der Befürwortung eines Ersatzneubaues des Urbachviadukts nördlich des bestehenden Bauwerks, wird auf Antrag eines Stadtrates in die Stellungnahme aufgenommen, dass in Bezug auf die Zufahrten zu den Flurstücken 29/9 und 29/10 eine frühzeitige Kommunikation erfolgen soll.
Thematisiert wurde im Gremium auch der Lärmschutz. Hierzu führte die Stadtverwaltung aus, dass dieser in der Planung berücksichtigt werde. Der Bund trage in diesem Fall für Lärmschutzmaßnahmen die Kosten. Nachfragen gab es ebenfalls zu den geplanten Anschlüssen der L 300 und L 316. Diese könnten als eigenständige Maßnahmen unabhängig vom Neubau des Viaduktes erfolgen.
Die von der „Initiative B30“ vor der Sitzung eingebrachten Punkte werden dahingehend berücksichtigt, dass das Schreiben der Initiative als Anlage mit an das Regierungspräsidium übersandt wird. Bürgermeister Matthias Henne verlass während der Sitzung die Kernforderungen: 1. Der neue Urbachviadukt soll eine dreistreifige Führung der Bundesstraße über den Viadukt erhalten. 2. Es soll geprüft werden, ob über den neuen Viadukt ein Radweg geführt werden kann bzw. dies sinnvoll ist. 3. Ein Anschluss der Landesstraße 316 soll berücksichtigt werden. 4. Der neue Viadukt soll leise Fahrbahnübergänge erhalten. Die Stadtverwaltung befürwortete eine Beilage des Schreibens. Es unterstütze Forderungen der Stadt. Von Seiten des Rates erging keine Einwände.
Nach Informationen der örtlichen Zeitung ist mit einem Baubeginn am neuen Viadukt erst ab 2026 zu rechnen. Das Regierungspräsidium beabsichtige vorher ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Bauzeit beträgt nach aktuellem Stand rund 1,5 Jahre. Der Abriss des alten Bauwerks werde anschließend ein halbes Jahr dauern. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen soll der Verkehr während der Brückenbaumaßnahme auf der B 30 geführt werden. Das neue Brückenbauwerk wird neben der bestehenden Brücke gebaut. Der Brückenbau soll deshalb keine relevanten Verkehrsauswirkungen auf die B 30 haben. Die Kernstadt von Bad Waldsee dürfte deshalb nicht mit einem erheblichen Baustellen- oder Umleitungsverkehr belastet werden. Allerdings muss gegen Ende der Baumaßnahme das neue Bauwerk an die Straße angeschlossen werden. Nach aktueller Einschätzung wird dazu eine Verkehrsumleitung über mehrere Tage erforderlich. Über die Baukosten liegen noch keine Daten vor.