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(Berlin) - Ab dem 1. Januar 2021 soll nach den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf deutschen Autobahnen ein generelles Tempolimit von 130 km/h gelten. Das sieht ein Antrag der Fraktion (Drucksache 19/20064) vor. Darin wird des Weiteren verlangt, auf zweistreifigen Landstraßen die generelle Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einzuführen sowie auf allen innerörtlichen Straßen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen und Kommunen Entscheidungsfreiheit einzuräumen, die Geschwindigkeit streckenweise dort zu erhöhen, wo dadurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht.
Aus Sicht der Grünen gibt es keinen rationalen Grund für Deutschland, "die Einführung von Sicherheitstempo 130 km/h auf allen Autobahnen länger aufzuschieben" und weiterhin auf überwiegenden Teilen des deutschen Autobahnnetzes zu gestatten und hinzunehmen, "dass unbegrenzt gerast werden kann". Eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit vermindere die Gefahren schwerer Unfälle mit erheblichen und mitunter tödlichen Unfallfolgen und erhöhe das Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, heißt es in dem Antrag. Sie unterstütze einen gleichmäßigen Verkehrsfluss, stress- und angstfreies Fahren und vermindere Energieverbrauch und Abgasemissionen. Zudem erleichtere eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit den Markthochlauf der Elektromobilität und die Einführung automatisierten Fahrens, "und steigert damit in doppelter Weise die Verkehrssicherheit".