https://www.b30oberschwaben.de/
05.05.2020 - 20:33 Uhr
Franz Fischer Nr. 6981
799
Franz Fischer
799
Fahrbahndecke zwischen Laupheim und Biberach wird erneuert
(Laupheim / Biberach) - Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 11. Mai 2020 den Fahrbahnbelag auf der B 30 in Fahrtrichtung Biberach zwischen den Anschlüssen Laupheim-Süd und Biberach-Nord auf rund 5,1 Kilometern Gesamtlänge erneuern.
Die Maßnahme ist aufgrund diverser Schäden wie zum Beispiel Unebenheiten, Verdrückungen und Rissbildungen in der Fahrbahn erforderlich. Sie dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Substanzerhaltung der Straßeninfrastruktur.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten:
Bauabschnitt 1
Im ersten Bauabschnitt, der von Montag, 11. Mai bis voraussichtlich Mittwoch, 20. Mai 2020 dauert, werden Arbeiten an den vorhandenen Entwässerungseinrichtungen am Mittelstreifen durchgeführt. Hierzu wird in beiden Fahrtrichtungen jeweils der linke Fahrstreifen gesperrt und der Verkehr über die rechten Fahrstreifen entlang der Baustelle geführt. Während dieses Bauabschnittes bleibt der Anschluss Laupheim-Süd befahrbar.
Bauabschnitt 2
Ab Mittwoch, 20. Mai 2020 wird die komplette Fahrbahn in Fahrtrichtung Biberach aufgrund der Belagsarbeiten gesperrt und der Verkehr für die Dauer von ca. fünf Wochen über die Gegenfahrbahn geführt. Dabei steht je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen zur Verfügung. Der Anschluss Laupheim-Süd ist in Fahrtrichtung Biberach in diesem Zeitraum ebenfalls gesperrt. Der Verkehr nach Laupheim-Süd wird in Laupheim/Mitte ausgeleitet und durch Laupheim geführt. Der Verkehr von Laupheim-Süd in Richtung Biberach wird bei Laupheim-Süd über Baltringen und Äpfingen zum Anschluss Biberach-Nord umgeleitet.
Entsprechende Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, wird die Fahrbahndeckenerneuerung bis zum 24. Juni 2020 abgeschlossen. Nach Abschluss der Arbeiten wird auch der Anschluss Laupheim-Süd wieder für den Verkehr freigegeben.
Die voraussichtlichen Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 1,47 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstehenden Behinderungen.